Berechnung der Kilometerpauschale auf der Dienstreise

  • Hallo zusammen,


    ich führe meine nicht-selbstständige Tätigkeit größtenteils aus dem Home Office aus, muß jedoch etwa wöchentlich zu den beiden Firmensitzen meines Arbeitgebers reisen.

    Das Nicht-Vorhandensein einer ersten Tätigkeitsstätte wurde mir vom Arbeitgeber bescheinigt, so daß ich in den vergangenen beiden Jahren meine Fahrten zu den unterschiedlichen Firmenstandorten aus Reisekosten bei den Werbungskosten (mit Erfolg) geltend gemacht habe.

    Für die vergangenen Jahre habe ich stets 0,30€/km für jeden gefahrenen Kilometer auf der Dienstreise angesetzt.

    Das wollte ich nun auch für 2021 so handhaben, bin jedoch nun auf der Buhl-Webseite auf die folgende Information gestossen, die mich etwas verunsichert hat:

    - 30ct pro Kilometer für die Kilometer 1-20

    - 35ct pro Kilometer ab Kilometer 21

    Ich dachte, das wäre ausschließlich die Handhabe bei der Pendlerpauschale?!?

    Im konkreten Fall wäre die Rechnung nach der obigen Aussage für mich bei 300km einfacher Entfernung zu einem Firmenstandort:

    20km x 0,3ct = 6 EURO

    +

    580km x 0,35ct = 203 EURO (da ja die gesamten 600km, also 20+580km als Reisekosten angsetzt werden müssen).

    Somit käme ich auf insgesamt 209 EURO.

    Ist das so richtig?


    Ich würde mich über kurze Antwort freuen.


    Gruß

    MrKy

    • Offizieller Beitrag

    Das wollte ich nun auch für 2021 so handhaben, bin jedoch nun auf der Buhl-Webseite auf die folgende Information gestossen, die mich etwas verunsichert hat:

    - 30ct pro Kilometer für die Kilometer 1-20

    - 35ct pro Kilometer ab Kilometer 21

    Ich dachte, das wäre ausschließlich die Handhabe bei der Pendlerpauschale?!?

    Dann sollte man diese Seite aber auch verlinken, damit potentielle Hilfesteller sie nicht extra suchen müssen.
    Du meinst dann wohl: Kilometerpauschale: Mit der Dienstreise Steuern sparen - Quelle: Buhl steuernsparen.de

    Was ich dann für einen redaktionellen Fehler halten würde. Zumindest ist mir in der Hinsicht noch nichts bekannt.

    Buhl selber stellt doch direkt im Anschluss an diesen Text dann folgendes Beispiel auf:

    Zitat

    Beispiel: Kilometerpauschale für die Dienstreise absetzen

    Stefan ist Arbeitnehmer und nahm an einer Fortbildung teil. Diese war 250 Kilometer von seinem Wohnort entfernt. Die Strecke legte er mit seinem eigenen Auto zurück. Für die Steuererklärung rechnet er:

    Reisekosten Kilometerpauschale Berechnung Beispiel

    250 Kilometer x 2 (Hin- und Rückfahrt) x 30 Cent (Kilometerpauschale) = 150 Euro.

    Diesen Betrag setzt Stefan nun einfach bei den Werbungskosten an.

    Und widerspricht sich damit selber. Das Beispiel sollte m.E. die aktuelle Rechtslage widerspiegeln.


    Was Dir aber auch Deine Steuersoftware, welche auch immer Du nutzen magst, für das Veranlagungsjahr 2021 so beantworten sollte.

  • Wenn es eine Dienstreise ist und Du beide Wege abrechnen kannst, ist die Entfernungspauschale 30cent/km generell.

    Ist es die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte kannst Du nur den einfachen Arbeitsweg mit der Pendlerpauschale abrechnen, den aber ab dem 21.km für 35cent/km