Hallo zusammen,
ich führe meine nicht-selbstständige Tätigkeit größtenteils aus dem Home Office aus, muß jedoch etwa wöchentlich zu den beiden Firmensitzen meines Arbeitgebers reisen.
Das Nicht-Vorhandensein einer ersten Tätigkeitsstätte wurde mir vom Arbeitgeber bescheinigt, so daß ich in den vergangenen beiden Jahren meine Fahrten zu den unterschiedlichen Firmenstandorten aus Reisekosten bei den Werbungskosten (mit Erfolg) geltend gemacht habe.
Für die vergangenen Jahre habe ich stets 0,30€/km für jeden gefahrenen Kilometer auf der Dienstreise angesetzt.
Das wollte ich nun auch für 2021 so handhaben, bin jedoch nun auf der Buhl-Webseite auf die folgende Information gestossen, die mich etwas verunsichert hat:
- 30ct pro Kilometer für die Kilometer 1-20
- 35ct pro Kilometer ab Kilometer 21
Ich dachte, das wäre ausschließlich die Handhabe bei der Pendlerpauschale?!?
Im konkreten Fall wäre die Rechnung nach der obigen Aussage für mich bei 300km einfacher Entfernung zu einem Firmenstandort:
20km x 0,3ct = 6 EURO
+
580km x 0,35ct = 203 EURO (da ja die gesamten 600km, also 20+580km als Reisekosten angsetzt werden müssen).
Somit käme ich auf insgesamt 209 EURO.
Ist das so richtig?
Ich würde mich über kurze Antwort freuen.
Gruß
MrKy