Hallo liebes Forum,
nachdem ich mich durch diverse Suchtreffer gelesen habe bleibt bei mir noch eine Frage offen zum Arbeitszimmer.
Ein Altbau wurde saniert und die entsprechenden Bescheinigungen vom FA ausgestellt, bescheinigte Sanierungssumme knapp 100.000 Euro.
Im Bereich der Wohnförderung nach $10f EStG werde ich gefragt, ob auch Teile beruflich genutzt werden Stichwort Arbeitszimmer, siehe Anhang.
Ich frage mich aktuell was es mit dem Feld auf sich hat.
Warum ist ein berufliches Arbeitszimmer im Rahmen der Denkmal Förderung wichtig?
Eventuell habt ihr einen Tipp.
Danke!
Gruß
Hans