Grundsteuer Bayern, zur Wohnung gehörender Abstellplatz bzw. Garage mit eigener Flurnummer - eintragen wo?

  • Bei den in Bayern zur Verfügung gestellten Formularen können zur Wohnung gehörende Garage/Abstellplatz mit eigener Flurnummer einfach auf dem Formularsatz der Wohnung eingetragen werden. Sie führen zu keiner Grundsteuer müssen aber erfasst werden.


    Buhl sieht das nicht vor bzw. bietet das nicht an?

    Anwender sieht schlecht? oder?


    Danke für die Unterstützung; Mein Ticket liegt seit Wochen "offen" und es passiert nichts.

    • Offizieller Beitrag

    Buhl sieht das nicht vor bzw. bietet das nicht an?

    Anwender sieht schlecht? oder?

    Unter 2.2 werden Grund und Boden sowie Gebäude in getrennten Masken entsprechend eingetragen und verarbeitet. Alles wie es sein muss.

  • Vielen Dank für den Hinweis; passt auch wenn der Abstellplatz und oder Garage auf der selben Flurnummer sind. Bei uns ein großer Garagen- Abstellplatzhof auf einem sep. Grundstück und dann stimmt der Eigentumsanteil von der Wohnung nicht mehr mit dem Garagenhof überein. Die Grundstückdaten bei weiteren Gebäuden oder Grundstücken kann nicht erfasst werden in der Untermaske. Es passt meines Erachtens nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns ein großer Garagen- Abstellplatzhof auf einem sep. Grundstück und dann stimmt der Eigentumsanteil von der Wohnung nicht mehr mit dem Garagenhof überein. Die Grundstückdaten bei weiteren Gebäuden oder Grundstücken kann nicht erfasst werden in der Untermaske. Es passt meines Erachtens nicht.

    Dieses Flurstück ist Dir doch dann auch mit einem Miteigentumsanteil zuzurechnen. Und entsprechend ergeben sich dann die weiteren Zahlen.


    Es passt meines Erachtens nicht.

    Natürlich passt es, wenn man dann entsprechend weiter vorgeht.


    Das mit den ggf. erforderlichen bereinigten Screenshots hast Du bei der Forumssuche schon mitbekommen, oder?

  • Vielen Dank für den Hinweis; passt auch wenn der Abstellplatz und oder Garage auf der selben Flurnummer sind. Bei uns ein großer Garagen- Abstellplatzhof auf einem sep. Grundstück und dann stimmt der Eigentumsanteil von der Wohnung nicht mehr mit dem Garagenhof überein.

    Ist bei uns genauso - beide Flurstücke sind aber im "alten" Grundsteuermeßbescheid auch als eine Einheit aufgeführt. Genauso habe ich es also auch gemacht und bislang keine Rückfragen erhalten (habe schon im Juli abgegeben).

  • Der Abstellplatz hat eine eigene Flurnr. / eigene 955 m² und davon gehört mir z.B. 1/32 (Bruchteilsgemeinschaft)
    Also keine Grundsteuer - habe ich auch noch die dafür bezahlen müssen.

    Angegeben werden muss der Abstellplatz, der zur Wohnung gekauft wurde, auch wenn keine Grundsteuer anfällt.

    Egal wie ich es erfasse - Fehler

    Nur die Wohnung - alles gut.

    Ich kriege den Abstellplatz einfach nicht, unter punkt 2 so hin, dass das Programm es akzeptiert. Außerdem werden die m² zum 1. Objekt dazu gezählt und da liegt wohl der Hund begraben.

  • Unsere Tiefgarage hat auch eine eigene Flurnummer. Diese habe ich als zweite Flurnummer eingetragen und abgesandt.

  • genau so habe ich es jetzt auch gemacht. So passt auch die Plausibilitätsprüfung bei Buhl; wollte halt irgendwie erfassen, dass es sich um einen Abstellplatz handelt und dachte Nutzfläche ist keine Wohnfläche und das wäre auch ein Abstellplatz - flsch gedacht . Braucht es wohl nicht. Herzlichen Dank für die Unterstützung aus dem Forum insbes. an Neuling50