Bodenwertmodell zu "Art der wirtschaftlichen Einheit" keine Eingabe möglich

  • Hab mir heute die Softwarelizenz für die Grundsteuer gekauft und hänge schon am 6. Schritt (2.1 Eigentum und Lage > Grund "Bodenwertmodell, Angabe zur Feststellung, Art der wirtschaftlichen Einheit"

    Hier ist es mir nicht möglich zu präzesieren, sprich wie unter im (?) aufgeführt "Unbebautes Grundstück, bebautes Grundstück und Betrieb der Land-. und Forstwirtschaft". In meinem Fall müsste ich hier "bebautes Grundstück" eingeben bzw. auswählen können. Fehlanzeige keine Auswahl oder Eingabe möglich, keine Reaktion wenn man versucht ins Feld "Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) zu gelangen. :cursing:

    Schlau wie dachte :rolleyes: klickte ich einfach auf weiter, weil das ja die einzige Möglichkeit ist/war und kämpfte mich bis zu Punkt 3 "Prüfung und Berechnung" durch. Nach dem Klick auf "Prüfen" kam dann eine Fehlermeldung welche mich (logischerweise) wieder auf Punkt 2.1 verwies und wieder das selbe Problem wie vorher bestand. :evil:  ;(

    Habe jetzt etliche male alles gelöscht neu angelegt und immer nach 6 Schritten ein und das selbe Problem. Handelt es sich hier um einen Bug,Softwarefehler oder ähnliches? Bzw. was läuft hier falsch? Gibt es dafür eine Lösung?


    :!: Hilfe dringend benötigt - Danke :!:


    Hab die Forensuche genutzt, leider aber nichts zufriedenstellendes diesbezüglich gefunden. Sollte es sich dennoch um einen Doppelpost handeln, bitte ich dies zu entschuldigen. :saint:




  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Keine Eingabe möglich - Hilfe benötigt“ zu „Bodenwertmodell zu "Art der wirtschaftlichen Einheit" keine Eingabe möglich“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Die Art der wirtschaftlichen Einheit laut Screenshot 6 ist zutreffend und wird sicherlich von der Software nicht beanstandet.


    Nach dem Klick auf "Prüfen" kam dann eine Fehlermeldung ...

    Welche denn? Genau von der hast Du keinen Screenshot gemacht. Und genau mit dessen Bezeichnung müsstest Du die erweiterte Forumssuche nutzen.


    ... welche mich (logischerweise) wieder auf Punkt 2.1 verwies und wieder das selbe Problem wie vorher bestand.

    Was sich aber auf die anderen Punkte eben unter 2.1 bezieht und nicht auf die obenstehende Grundstücksart.

  • Hallo "frantic",


    wollte mich gerade im Forum zum selben Problem schlau machen ........ und finde exakt die Problemstellung "wie von Dir geschildert"


    Beim anklicken des Pulldown-Menüs "Art des Grundstückes" tut sich nichts.


    Habe die kpl. Erklärung durch, mit der Fehleranzeige, dass "Art des Grundstücks" fehlt ...... Jedoch besteht keine Eingabemöglichkeit.


    =O Was nun ?

  • Gute Frage :)


    Vorschlag: Die Zusammenfassung ausdrucken und dem Finanzamt übergeben (am besten per Mail = digital) 8o Dann haben sie alle Angaben und wenn sie mal arbeiten würden :/ , könnten sie alle Daten (welche sie noch nicht haben) direkt vom anderweitigen zuständigen Amt (Grundbuchamt usw.) abrufen, denn dafür haben wir ja bezahlt. ;) :saint:


    Im Ernst:


    :!: Hilfe dringend benötigt - Danke :!:

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich es richtig verstehe, soll ich hier eine Angabe (unbebautes Grundstück, bebautes Grundstück usw.) machen, was aber weder am Anfang der Anlage noch nach der Prüfung (Korrektur od. bearbeiten) einfach nicht möglich ist.

    Nein, da wurde falsch gerechnet. Zumindest sagt das der Hinweis. Ohne Kenntnis der Eingabemasken kann man nur raten.


    :!: Hilfe dringend benötigt - Danke :!:

    Dazu muss man die Werte kennen.


    Und in Bezug auf den Hinweis:

    Und genau mit dessen Bezeichnung müsstest Du die erweiterte Forumssuche nutzen.

  • Danke für Deine schnellen Antworten. Werde die Suche gerne mal mit dieser Fehlermeldung versuchen.


    Das hier nicht richtig bzw. falsch gerechnet wurde liegt ja meines Erachtens auf der Hand, denn auf welcher Grundlage soll diese Berechnung denn fundieren, wenn es mir nicht möglich ist eine entsprechend präziese Angabe diesbezüglich zu machen (bebautes,unbebautes Grundstück)?

    Folglich werde ich ja immer (logischerweise) an diesen Punkt der Eingabe geleitet die ja bekannterweise nicht geht.


    Ich will/muss diese Eingabe ja im Vorfeld schon klar definiert angeben (siehe Bild) geht aber leider nicht :!::?:



  • Diese Eingabe ist absolut korrekt !!


    und bisher ist alles richtig ! Es geht hier um das Bodenwertmodel, da spielt die Bebauung keine Rolle.

    Du musst nur noch Deinen Anteil am Grundstück richtig berechnen. Das besagt ja die Fehlermeldung !!

    • Offizieller Beitrag

    Diese Eingabe ist absolut korrekt !!

    Mein Reden. :thumbup:


    und bisher ist alles richtig ! Es geht hier um das Bodenwertmodel, da spielt die Bebauung keine Rolle.

    Du musst nur noch Deinen Anteil am Grundstück richtig berechnen. Das besagt ja die Fehlermeldung !!

    Genau. Vielleicht glaubt er es jetzt. ;)

  • Zeugt nur von Unkenntnis. Erstens: das Finanzamt darf nicht vom Grundbuchamt einfach Daten abrufen und die Aussage "wenn sie mal arbeiten würden" ist einfach nur frech! Die Mitarbeitenden in den Finanzämtern arbeiten zur Zeit wie auch z. B. Steuerberater, Ärzte, Krankenschwestern/-pfleger etc. am Rande des Belastungslimit. Also solche Behauptungen einfach einmal für sich behalten. (Ich arbeite nicht in einem Finanzamt, nur zur Klarstellung).

  • Ganz genau ich habe keine Kenntnis darüber.

    Das Kommentar von mir war eigentlich scherzhaft und nicht wirklich ernst gemeint. Wenn ich Dich und andere damit gekränkt bzw. beileidigt habe, bitte ich dies vielmals zu entschuldigen.


    Nun zum eigentlichen Thema:


    Ihr habt beide Recht :thumbup: :thumbup:


    Der Fehler von mir lag wohl daran, dass ich beim "Anteil am Grundstück" nicht den gesamten Anteil (Wohnfläche + Garage) sondern nur die Wohnfläche als Gesamtanteil eingegeben habe.


    <3 liches Dankeschön für die schnelle Hilfe/Antworten <3

  • Zeugt nur von Unkenntnis. Erstens: das Finanzamt darf nicht vom Grundbuchamt einfach Daten abrufen ...

    Natürlich darf das Finanzamt die Daten beim Grundbuchamt abfragen.

    Wie jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, also Erben, Ehegatten, Anrainer, Mieter, Banken, Gerichte, Behörden, Notare.