Welche Steuernummer bei Nießbrauch?

  • Hallo liebe Grundsteuer-Spezialisten,


    ich bin seit Jahrzehnten Eigentümer einer Gewerbeimmobilie, meine Mutter besitzt aber das alleinige Nießbrauchsrecht und zahlt auch die Grundsteuer.

    Ich wohne in Hessen, die Immobilie liegt in Baden-Württemberg. Als Eigentümer bin ich natürlich angeschrieben worden. Nun die Frage:


    Welche Steuernummer bzw. Steuer-ID-Nummer und welches Finanzamt muss ich auf dem Antrag angeben? Meine (und mein Finanzamt) oder die meiner Mutter (und deren Finanzamt)?


    Im Voraus vielen Dank für eure Unterstützung!

    • Offizieller Beitrag

    Welche Steuernummer bzw. Steuer-ID-Nummer und welches Finanzamt muss ich auf dem Antrag angeben? Meine (und mein Finanzamt) oder die meiner Mutter (und deren Finanzamt)?

    Zuständig ist das Belegenheits-Finanzamt, also das FA, in dessen Zuständigkeit das Objekt örtlich liegt. Und zu dem Objekt ist natürlich das zugehörige Einheitswert-Aktenzeichen einzutragen. Daneben ist selbstverständlich der Eigentümer des Objekts anzugeben und seine Steuernummer. Ist doch alles genau beschriftet und ggf. auch mittels Anklicken der Fragezeichen nachvollziehbar.

  • Dass die Mutter die Steuer dann zahlt, ist nicht qua Gesetz, sondern qua Nießbrauchsvertrag. Steuerpflichtig ist und bleibt der Eigentümer (also der Nießbrauchsgeber) und dieser muss die Erklärung mit seiner Steuernummer auch abgeben.

  • Welche Steuernummer bzw. Steuer-ID-Nummer und welches Finanzamt muss ich auf dem Antrag angeben? Meine (und mein Finanzamt) oder die meiner Mutter (und deren Finanzamt)?


    Im Voraus vielen Dank für eure Unterstützung!

    Du bist Eigentümer.

    Also gibst Du Deine Steuernummer und Deine ID ein.