Eingabe einer spanischen Ferienimmobilie

  • Hallo zusammen,


    ich besitz in Spanien eine Ferienimmobilie die in 2021 erstmals vermietet wurde.

    In Spanien wurde natürlich Steuer bezahlt.

    Ferienimmobilien aus EU Staaten müssen zwar nicht in der Einkommensteuer angegeben werden, Spanien bildet wohl hier eine Ausnahme.


    Deshalb muss ich es wohl dort angeben.

    Nun ist die Frage, wo genau man das tut.


    Ich wäre bei "Weitere Einkünfte" => "Ausländische Einkünfte" => "Ausländische Steuern" Ist das richtig?

    Was muss man in "Zeile 6 Anlage AUS" eingeben?


    Danke im Voraus