Kfz in Privatbesitz für Arbeitgeber genutzt gegen Entschädigung: Wo werden Fahrtenbuchdaten eingegeben?

  • Die Hilfe Seiten von WISO SteuerSparbuch und der CahtBot geben haufenweise Infos zu der Frage, wie ein privat genutztes Dienstfahrzeug steuerlich behandelt wird.


    Meine Situation ist UMGEKEHRT!


    Ich habe ein privates Kfz das ich gegen eine versteuerte Entschädigung (steht auf der Lohnsteuerkarte) dienstlich nutze. in 2019 konnte ich in der "On-Prem-Version auf meinem PC noch die Kilometerleistung eintragen und in dienstlich gefahrene und privat gefahrene Kilometer unterteilen, um die 0,30 Euro/km -Regelung anzuwenden. Diese Eingabemaske finde ich in der Online-.Version nicht mehr, obwohl die Daten der letzten Erklärung übernommen wurden.

  • Was für Fahrtenbuchdaten willst du eingeben? Du erklärst innerhalb der Dienstreisen in deinen Werbungskosten die gefahrenen Kilometer. Die Erstattung durch den Arbeitgeber wird wegen des Eintrags in der Lohnsteuerbescheinigung dann abgezogen.

  • OK, verstanden! In der Vergangenheit musste ich aber das handgeschriebene Fahrtenbuch den Unterlagen beifügen. Aus diesem mussten insbesondere die Dienstfahrten (Kundenbesuche im Vertriebsaußendienst) minutiös hervorgehen. In der Maske "Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)" muss ich dann wohl zwischen Fahrten in das Büro (wenn kein Homeoffice war) und Fahrten zu Kunden unterscheiden. Jetzt frage ich mich und die Nutzer dieses Forums noch: Wenn auch zugleich eine Abschreibung für das Kfz. und tatsächliche Kosten z.B. für Werkstattaufenthalte eingebe, dann wird das Finanzamt selbst entscheiden, was für mich günstiger ist,- oder?

  • muss ich dann wohl zwischen Fahrten in das Büro (wenn kein Homeoffice war) und Fahrten zu Kunden unterscheiden

    ja, denn bei Fahrten zum Kunden werden An u. Ab-km vom Chef vergütet.

    Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte nur einfach ansetzbar.

    Wenn auch zugleich eine Abschreibung für das Kfz. und tatsächliche Kosten z.B. für Werkstattaufenthalte eingebe, dann wird das Finanzamt selbst entscheiden, was für mich günstiger ist,- oder?

    Nein, tut es nicht.

    Zudem sind diese Kosten mit der km-Pauschale abgegolten

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe ein privates Kfz das ich gegen eine versteuerte Entschädigung (steht auf der Lohnsteuerkarte) dienstlich nutze.

    Und da bist Du Dir sicher? Welcher AG macht so etwas und welcher AN lässt sich auf so etwas ein? Wie soll das denn an welcher Stelle in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sein?


    Für Fahrten zwischen Wohnung und 1.Tätigkeitsstätte gibt es die Entfernungspauschale. Für Dienstreisen gelten die Reisekostengrundsätze mit der Kilometerpauschale oder den nachgewiesenen höheren tatsächlichen Kosten. Dazwischen gibt es nichts. Und etwaige steuerfrei erstattete Erstattung seitens des AG und/oder Dritter sind jeweils gegenzurechnen.

  • für die Fahrten zur Arbeitsstätte kannst Du die Pendlerpauschale anwenden bis 20km 30cent/km für die einfache Strecke, wenn die Strecke weiter als 20km kannst Du ab dem 21.km dann 35cent annehmen.

    Die Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber, wird dann halt wieder in Abzug gebracht.


    für Dienstfahrten zu Kunden ect. kannst Du die Entfernungspauschale anwenden und für beide Wege als hin und zurück 30cent/km rechnen, auch hier werden Reisekostenerstattungen durch den Arbeitgeber gegen gerechnet und abgezogen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Kfz. in Privatbestitz für Arbeitgeber genutzt gegen Entschädigung: Wo werden Fahrtebuchdaten eingegeben?“ zu „Kfz in Privatbesitz für Arbeitgeber genutzt gegen Entschädigung: Wo werden Fahrtenbuchdaten eingegeben?“ geändert.