Nebenkostenabrechnung
- maser72
- Geschlossen
- Erledigt
-
-
Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer (§35a) absetzen - Finanztip
Betriebskosten der Heizung sind mit 20% anrechenbar
-
Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer (§35a) absetzen - Finanztip
Was soll das immer? Du kennst die Regeln doch. Im Steuerforum sind auf Buhlseiten vorhandene Hilfen einzubinden, da ja auch mit der Buhl Software gearbeitet wird. Wenn man auf deren Seiten nichts findet, kann man auch andere Quellen verlinken, wobei Google und seine Trefferlisten jeder finden sollte.
Hier haben wir Informationen und sogar Filme von Buhl: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Quelle: Buhl steuernsparen.de
Werde für jede rat dankbar.
Entsprechende Aufwendungen (Lohnkosten), welche die Voraussetzungen des § 35a EStG erfüllen, haben Dir der Vermieter bzw. der Verwalter zu bescheinigen.
Ich bin Eigentümer
Vermietung oder Selbst/-Eigennutzung? Der § 35a EStG greift nur bei Eigennutzung und Wohnzwecken.
-
Billy
Hat den Titel des Themas von „Hilfe Nebenkosten Abrechnung“ zu „Nebenkostenabrechnung“ geändert. -
Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer (§35a) absetzen - Finanztip
Was soll das immer? Du kennst die Regeln doch. Im Steuerforum sind auf Buhlseiten vorhandene Hilfen einzubinden, da ja auch mit der Buhl Software gearbeitet wird. Wenn man auf deren Seiten nichts findet, kann man auch andere Quellen verlinken, wobei Google und seine Trefferlisten jeder finden sollte.
Hier haben wir Informationen und sogar Filme von Buhl: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Quelle: Buhl steuernsparen.de
Hab ich halt nicht gefunden und Finanztip ist ja kein Konkurrent, wollte nur helfen
-
Betriebskosten der Heizung sind mit 20% anrechenbar
-
Betriebskosten nicht Verbrauchskosten
-
Betriebskosten nicht Verbrauchskosten
Und die Betriebskosten einer Heizungsanlage sind in §7 der Heizkostenverordnung näher definiert.
-
verstehe nicht was Du von mir willst? Was genau ist Dein Anliegen oder Ratschlag
-
verstehe nicht was Du von mir willst? Was genau ist Dein Anliegen oder Ratschlag
Daß man meiner bescheidenen Meinung nach nicht ohne weitere Spezifizierung das als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen kann, was als "Betriebskosten" da aufgeführt wird.
-
ja dann schreib dem Fragenden das doch der ja konkret was markiert hat und auf diese Markierung in den Betriebskosten habe mich bezogen, allerdings missverständlich von Betriebskosten, hätte vielleicht schreiben, die von Dir markierten Betriebskosten, aber für die Konkretisierung meiner Aussage war ja ein link enthalten mit dem man sich informieren konnte
-
ja dann schreib dem Fragenden das doch der ja konkret was markiert hat
Das brauchte ich nicht, denn das hatte miwe4 schon klargestellt.
Woher soll man wissen, worauf Du Dich beziehst, wenn Du nicht darauf konkret hinweist?
allerdings missverständlich von Betriebskosten, hätte vielleicht schreiben, die von Dir markierten Betriebskosten,
Auch das ist so missverständlich in einem Satz formuliert, denn "ich" habe nichts markiert.
Außerdem hatte der TE nicht alle Lohnanteile markiert, die da ausgewiesen waren.
aber für die Konkretisierung meiner Aussage war ja ein link enthalten mit dem man sich informieren konnte
Und dieser Link passte nicht zu Deiner Aussage. Deshalb habe ich das hinterfragt. Und das offensichtlich zu recht.
-
Billy
Hat das Thema geschlossen.