Hallo,
ich bin USt-pflichtiger selbständiger Einzelunternehmer, habe ein KFZ, das schon lange abgeschrieben ist und nutze die 1% Regel. Kein Fahrtenbuch, keine Kilometerpauschale.
Ich benutze zum ersten mal selbst Wiso Steuersparbuch 2022, habe alle Belege von 2021 kontiert und anhand der Vorlage der letzten Steuererklärung vom Steuerberater im Modul EÜR nach SKR 03 gebucht.
In 2021 waren die tatsächlichen KFZ-Kosten ca 1500€ höher als die Pauschale nach der 1% Methode.
In den letzten Jahren hat der Steuerberater zwischen zwei USt-Bemessungsgrundlagen (80/20 und 50/50) wählen können und die niedrigere Variante (50/50) gewählt. Er hat somit die 50% - Deckelung anwenden können, da die tatsächlichen KFZ-Kosten geringer waren. Diesmal sind unter anderem höhere Reparaturkosten angefallen…
Evtl. wurden nicht alle Buchungen auf KFZ-Kosten (4540) korrekt zugewiesen, so dass ich einen Teil auf das Konto 4900 sonstige betriebl. Aufwendungen umbuchen könnte. Das reicht aber noch nicht aus, um unter die Pauschale zu kommen.
Meine Frage ist, ob es ratsam ist, die tatsächlichen KFZ-Kosten zu verringern (Umbuchen auf 4900) und evtl. Buchungen (Reparaturkosten) zu entfernen, um so unter die Differenz von 1500€ und somit in den Genuss der 50% Deckelung zu kommen?
Habe ich da einen Denkfehler oder macht beides Sinn?
Ich hoffe ich habe genügend Angaben gemacht, um die beiden Fragen beantworten zu können.
Danke für hilfreiche Antworten
Gruß