KFZ Kostendeckelung Privatentnahme 1% Regelung SKR 03

  • Hallo,

    ich bin USt-pflichtiger selbständiger Einzelunternehmer, habe ein KFZ, das schon lange abgeschrieben ist und nutze die 1% Regel. Kein Fahrtenbuch, keine Kilometerpauschale.


    Ich benutze zum ersten mal selbst Wiso Steuersparbuch 2022, habe alle Belege von 2021 kontiert und anhand der Vorlage der letzten Steuererklärung vom Steuerberater im Modul EÜR nach SKR 03 gebucht.

    In 2021 waren die tatsächlichen KFZ-Kosten ca 1500€ höher als die Pauschale nach der 1% Methode.

    In den letzten Jahren hat der Steuerberater zwischen zwei USt-Bemessungsgrundlagen (80/20 und 50/50) wählen können und die niedrigere Variante (50/50) gewählt. Er hat somit die 50% - Deckelung anwenden können, da die tatsächlichen KFZ-Kosten geringer waren. Diesmal sind unter anderem höhere Reparaturkosten angefallen…


    Evtl. wurden nicht alle Buchungen auf KFZ-Kosten (4540) korrekt zugewiesen, so dass ich einen Teil auf das Konto 4900 sonstige betriebl. Aufwendungen umbuchen könnte. Das reicht aber noch nicht aus, um unter die Pauschale zu kommen.


    Meine Frage ist, ob es ratsam ist, die tatsächlichen KFZ-Kosten zu verringern (Umbuchen auf 4900) und evtl. Buchungen (Reparaturkosten) zu entfernen, um so unter die Differenz von 1500€ und somit in den Genuss der 50% Deckelung zu kommen?


    Habe ich da einen Denkfehler oder macht beides Sinn?

    Ich hoffe ich habe genügend Angaben gemacht, um die beiden Fragen beantworten zu können.


    Danke für hilfreiche Antworten


    Gruß

  • Freier

    Hat den Titel des Themas von „KFZ Kostendeckelung Privatentnahme 1% Regelung“ zu „KFZ Kostendeckelung Privatentnahme 1% Regelung SKR 03“ geändert.
  • Eine 50:50-Regel bei der Kostendeckelung ist mir so nicht bekannt, zumindest also nicht allgemeingültig. Die Regel 80;20 steht im UStAE (den früheren Richtlinien).

    Evtl. wurden nicht alle Buchungen auf KFZ-Kosten (4540) korrekt zugewiesen, so dass ich einen Teil auf das Konto 4900 sonstige betriebl. Aufwendungen umbuchen könnte. Das reicht aber noch nicht aus, um unter die Pauschale zu kommen.

    Da wäre ich vorsichtig - Kfz-Kosten sind klar definiert. Das würde ich auf alle Fälle mit dem steuerlichen Berater abklären, denn gerade wenn höhere Reparaturaufwendungen entstanden sind und sonst immer niedrigere Kosten angefallen sind, kann das Finanzamt nachfragen. Reparaturkosten darfst du nicht entfernen, das wäre bewusste Falschbuchung, denn diese Kosten gehören eindeutig zu den Kfz-Kosten.

  • Reparaturkosten darfst du nicht entfernen, das wäre bewusste Falschbuchung, denn diese Kosten gehören eindeutig zu den Kfz-K

    Danke für die Hinweise, evtl. haben wir uns aber missverstanden. Klar, dass die Rearaturkosten bei KFZ-Kosten bleiben. Ich meinte, ob ich sie einfach nicht ansetze also die Buchung ganz aus der Steuer entferne. So könnten die KFZ-Kosten unter die Pauschale sinken und ich könnte die 50% Deckelung anwenden. Ich verzichte so auf den Vorsteuerabzug spare aber dafür bei der Deckelung wieder mehr ein.

    Habe ich da die richtige Denke?

    Danke + Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Ich meinte, ob ich sie einfach nicht ansetze also die Buchung ganz aus der Steuer entferne. So könnten die KFZ-Kosten unter die Pauschale sinken und ich könnte die 50% Deckelung anwenden.

    Du hast doch kein "Wünsch Dir Was". Es gibt gesetzliche Regelungen und die sind anzuwenden. Vielleicht solltest Du doch alles wieder dem Steuerberater überlassen. Der muss dann nämlich auch die Verantwortung für sein Tun übernehmen.

  • Ok, danke.

    Der Ursprungsgedanke, warum ich meine Steuererklärung selbst machen wollte war ja eigentlich, weil ich bei Kreditaufnahme eine aktuelle BWA vom Steuerberater benötige.

    Wenn ich die Buchhaltung selbst mache geht es schneller, ich spare mir das Geld für die Buchhaltung und bin immer auf dem aktuellen Stand.

    Per Knopfdruck gibt es dann eine aktuelle BWA.

    Ich habe mit ihm bisher nicht darüber gesprochen, weil ich denke, dass er darüber nicht erfreut sein wird.

    Evtl. sieht er es aber positiv, wenn er nicht mehr die Buchhaltung machen muss, er aber trotzdem mein Steuerberater bleibt...

    Ich werde ihn mal ansprechen....


    Danke für die Hilfe.


    Gruß

  • Die Banken akzeptieren auch die selbst erstellte BWA mit Wiso.

    Das habe ich schon bei der Bank erfragt.

    dann solltest Du in diesem Zusammenhang auch gleich fragen, was sie zu diesem angedachten Aufpimpen meinen.

    Ich meinte, ob ich sie einfach nicht ansetze also die Buchung ganz aus der Steuer entferne. So könnten die KFZ-Kosten unter die Pauschale sinken und ich könnte die 50% Deckelung anwenden.

  • Für alle die, die wissen wollen wie es ausgegangen ist:

    Ich habe es einfach mal in Wiso-Steuersparbuch durchgespielt.

    Ergebnis:

    Es ist nicht ratsam Buchungen komplett aus der Steuer zu entfernen (geht ja auch nicht, weil wir nicht bei wünsch dir was sind...) . Auch wenn dadurch die KFZ-Kosten unter die Pauschale sinken würden und die 50% Deckelung angewendet werden könnte.

    Der fehlende Betrag ist dann nicht mehr gewinnmindernd anzurechnen und so wäre dann unterm Strich doch mehr zu bezahlen.