Einkommensteuer (Rente wegen Erwerbsunfähigkeit) - FA versteuert diese vollständig

  • Hallo Foristen


    Mein Finanzamt macht mir nach vielen Jahren mit - via WISO Steuer abgegebener und - nie andersberechneter Einkommensteuer für 2021 keinen Spaß mehr... Ich erhalte (seit nunmehr fast 3 Jahren) eine Rente wegen vollständiger Erwerbsunfähigkeit. Diese gilt als "begünstigte Einkunft i.S.d. §34 EStG". Und wird so auch im WISO Steuer 2022 angezeigt.


    Laut Berechnung des FA gilt das nicht, mir wird "zu versteuern nach Tarif" berechnet. Was unterm Strick eine für mich doch erhebliche Steuernachzahlung nach sich zieht (statt einer kleinen Rückzahlung).


    Mein Einspruch wurde als unzutreffend zurückgewiesen...


    Kann hier jemand einen Hinweis geben, wo bzw. wie ich mich korrekt informieren kann zu diesem Thema? Ein befreundetes Steuerbüro hat nur mit den Schultern gezuckt und von Klage gegen FA gesprochen...


    Zusatzfrage: Bezieht dich der von Buhl Data im WISO Steuer enthaltene Support nur auf technische Fragen oder wäre ggf. dort auch ein solcher Hinweis zu erhalten?


    DANKE! und viele Grüße

    Wonko

    • Offizieller Beitrag

    ... Ich erhalte (seit nunmehr fast 3 Jahren) eine Rente wegen vollständiger Erwerbsunfähigkeit. Diese gilt als "begünstigte Einkunft i.S.d. §34 EStG".

    Wo steht das denn? Nachzahlungen für mehrere Kalenderjahre kann es im ersten Jahr der EU-Rente ja mal geben, aber drei Jahre hintereinander? Da kenne ich in all den Jahren nicht einen Praxisfall. Und wenn da in den Vorjahren etwas falsch gelaufen sein sollte, kann durchaus auch noch eine Berichtigung der Vorjahre in Betracht kommen.


    Laut Berechnung des FA gilt das nicht, mir wird "zu versteuern nach Tarif" berechnet.

    Was auch richtig sein wird. Sollte sich ja problemlos aus der Leistungsmitteilung der leistenden Stelle ergeben.


    Was unterm Strick eine für mich doch erhebliche Steuernachzahlung nach sich zieht (statt einer kleinen Rückzahlung).

    Was in diesen Fällen durchaus nicht selten ist, wenn noch andere Einkünfte, ggf. auch Zusammenveranlagung beim Partner, vorhanden sind.


    Mein Einspruch wurde als unzutreffend zurückgewiesen...

    Würde ich meiner Erfahrung nach als richtig ansehen, sofern die angesprochene Leistungsmittelung der leistenden Stelle etwas anderes aussagt.


    h der von Buhl Data im WISO Steuer enthaltene Support nur auf technische Fragen ... .

    Ja.


    ... oder wäre ggf. dort auch ein solcher Hinweis zu erhalten?

    Weder das Userforum noch der Support dürfen eine Steuerberatung leisten.


    Mit einem Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) wäre das wohl sicherlich nicht passiert. Es sei denn, man meint da etwas manuell abändern zu müssen.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Einkommensteuer (Rente wegen Erwerbsunfähigkeit) - FA versteuert diese vollständig...?!“ zu „Einkommensteuer (Rente wegen Erwerbsunfähigkeit) - FA versteuert diese vollständig“ geändert.
  • Mit einem Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) wäre das wohl sicherlich nicht passiert. Es sei denn, man meint da etwas manuell abändern zu müssen.

    Zuerst mal: DANKE für dich schnelle Antwort!


    Und, JA, ich habe Belegabruf* (schon lange) - und genau daraus resultiert ja meine Verwunderung. WISO hat bisher auf den Cent genau berechnet. Und diesmal soll das komplett falsch eingetragen/berechnet sein? Glaube ich nicht...


    Viele Grüße

    Wonko



    *...und genau der füllt ja die Bezüge als "begünstigte Einkunft..." aus... :/

    • Offizieller Beitrag

    Und diesmal soll das komplett falsch eingetragen/berechnet sein? Glaube ich nicht...

    Wie sollen laufende EU-Renten den Tatbestand des § 34 EStG erfüllen, wenn im Veranlagungszeitraum keinerlei zusammengeballte Einkünfte aufgrund von Nachzahlungen für frühere Jahre etc. geleistet wurden?


    *...und genau der füllt ja die Bezüge als "begünstigte Einkunft..." aus... :/

    Bei meinen Fällen noch nie, sofern dieser Tatbestand in der Leistungsmitteilung der rentenzahlenden Stelle nicht auch explizit so ausgewiesen worden ist. Da würden mich mal bereinigte Screenshots der Leistungsmitteilung und der Programmübernahme/-maske interessieren.

  • Feedback, wenn auch spät.

    Um das Thema "begünstigte Einkünfte" müssen sich jetzt Spezialisten kümmern. Das hat die RV so gemeldet - und ist zumindest in Teilen also falsch. Die Ursache liegt wohl darin. dass ich Zahlungen der RV IM Vorjahr im dann laufenden Jahr teils zurückzahlen durfte. Im Gegenzug dieser Rechnung dann wieder (für das Vorjahr) eine kleinere Zahlung erhalten habe. Also der Bezug "über mehrere Jahre" schon gegeben ist. Nur aber eben für einen kleineren Teil. Warum die RV dann "alles" so angegeben hat? Wissen die offensichtlich selbst nicht... Das Finanzamt hat den Eintrag "korrigiert" und einfach die gesamte Summe als Einkünfte des laufenden Jahres angenommen. So weit, so verwirrend. Und weil das so ist - siehe oben. Das Steuerbüro hat seinen Anwalt eingeschaltet. Und nun wird es so lange dauern, wie es dauert...

    Danke für die Tipps und viele Grüße

    Wonko