Liebe Forummitglieder,
bei der Abgabe meiner Grundsteuererklärung stehe ich bei der Angabe des Bodenrichtwertes etwas auf dem Schlauch: Mein Grundstück weist 2 verschiedene Bodenrichtwerte aus, abhängig davon, ob die Bebauung "ein-/zweigeschossig" oder "mehrgeschossig" ist.
Die Bebauung stellt sich wie folgt dar: 2 Vollgeschosse (EG, 1. OG) + ein ausgebautes Dachgeschoss.
Ich konnte bislang keine Definition dafür finden, was als "Geschoss" im Sinne des Bodenrichtwertes aufzufassen ist. Gehören Dachgeschosse auch dazu?
Vielen Dank vorab für Eure Mithilfe!
Thomas