Bodenrichtwert - "ein-/zweigeschossig"

  • Liebe Forummitglieder,


    bei der Abgabe meiner Grundsteuererklärung stehe ich bei der Angabe des Bodenrichtwertes etwas auf dem Schlauch: Mein Grundstück weist 2 verschiedene Bodenrichtwerte aus, abhängig davon, ob die Bebauung "ein-/zweigeschossig" oder "mehrgeschossig" ist.


    Die Bebauung stellt sich wie folgt dar: 2 Vollgeschosse (EG, 1. OG) + ein ausgebautes Dachgeschoss.


    Ich konnte bislang keine Definition dafür finden, was als "Geschoss" im Sinne des Bodenrichtwertes aufzufassen ist. Gehören Dachgeschosse auch dazu?


    Vielen Dank vorab für Eure Mithilfe!

    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Ich konnte bislang keine Definition dafür finden, was als "Geschoss" im Sinne des Bodenrichtwertes aufzufassen ist. Gehören Dachgeschosse auch dazu?

    Du solltest zu Deinem Bundesland einmal nach Vollgeschoss, ggf. auch in Zusammenhang mit Dachgeschossausbau, suchen.