Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung lt. Nr. 24 a

  • Hallo alle zusammen,


    nach Erstellung einer Steuererklärung kam folgende im Anhang befindliche Meldung.

    Jedoch kann ich keine Angabe zu Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung machen, da ich privat krankenversichert, obwohl ich einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten habe.

    Hiermit hat das Programm offensichtlich ein Problem (Zuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung, jedoch kein Beitrag meinerseits für eine gesetzliche Krankenkasse), sodass die Steuererklärung so nicht abgeschickt werden kann.

    Ich wäre über jede Hilfe dankbar und habe selbstverständlich schon die Suchfunktion verwendet.

  • Da würde ich mit dem Arbeitgeber sprechen - privat krankenversicherte Personen erhalten zwar auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung, dieser wird aber in Zeile 24b bescheinigt. Möglicherweise ist also die Lohnsteuerbescheinigung nicht richtig ausgefüllt.

  • Da würde ich mit dem Arbeitgeber sprechen - privat krankenversicherte Personen erhalten zwar auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung, dieser wird aber in Zeile 24b bescheinigt. Möglicherweise ist also die Lohnsteuerbescheinigung nicht richtig ausgefüllt.

    Danke für die Antwort.


    Ich habe versäumt zu erwähnen, dass in der Lohnsteuerbescheinigung unter 24 a) der Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung unter 24 b) der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung und unter 24 c) der Zuschuss zur gesetzlichen Pflegeversicherung angegeben wurde.


    Ich befürchte das Problem ist, dass ich einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten habe, jedoch nur Beiträge an die private und nicht gesetzliche Krankenversicherung zahle und vermutlich taucht deshalb die Fehlermeldung auf.


    Nur wie umgeht man dies? :/

  • Das kann nur der Arbeitgeber richtig stellen, denn das Finanzamt geht von der Lohnsteuerbescheinigung aus - diese liegt ja in elektronischer Form vor. Wenn du keine gesetzlichen Beiträge gezahlt hast, kann es auch keinen Arbeitgeberzuschuss dazu gegeben haben.

  • Macht Sinn, Danke :)


    In der Lohnsteuerbescheinigung sind Beträge bei 24a)-c), also nicht nur steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse für die gesetzliche Kranken- sondern auch für die gesetzliche Pflegeversicherung. Das dürfte meiner Ansicht auch nicht sein, da ich ja nur Beiträge für die private Kranken- als auch Pflegeversicherung zahle.

    Ist das korrekt?

    Jedoch gibt es kein Feld in der Lohnsteuerbescheinigung für „steuerfreie Zuschüsse für private Pflegeversicherung“.

  • Die Pflegeversicherung ist korrekt - hier sind die privaten wie die gesetzlichen in gleicher Höhe. Daher ist 24c richtig. Dein Problem ist 24a - bei privaten Krankenversicherungen muss 24b stehen. 24a bleibt leer.