Höchstgrenze Vorsorgeaufwendungen Selbständige

  • Hallo!


    Bei mir wird eine Grenze von 1900,- Euro zugrundegelegt (zu sehen im Optimierungsdialog), sollten das nicht 2800,- Euro sein?

    Oder wirft mich meine Künstlersozialkassenmitgliedschaft auf 1900,- Euro zurück?


    Danke, Peter

  • Warum? Dies gilt für Verheiratete. Die Grenze 1.900 € ist allgemein, allerdings werden die gezahlten Basisbeiträge zur KV und die Pflichtbeiträge zur PV voll angerechnet. Dadurch haben ja Arbeitnehmer der Privatwirtschaft in den meisten Fällen keine Chance mehr, andere Beiträge wie Haftpflicht oder Arbeitslosenversicherung steuersenkend geltend zu machen.

    • Offizieller Beitrag

    Warum? Dies gilt für Verheiratete. Die Grenze 1.900 € ist allgemein, .....

    ?(

    Zitat

    (4) 1Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 und 3a können je Kalenderjahr insgesamt bis 2 800 Euro abgezogen werden. 2Der Höchstbetrag beträgt 1 900 Euro bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung Leistungen im Sinne des § 3 Nummer 9, 14, 57 oder 62 erbracht werden.



    Bei mir wird eine Grenze von 1900,- Euro zugrundegelegt (zu sehen im Optimierungsdialog), sollten das nicht 2800,- Euro sein?

    Wir wissen nicht, was Du wo eingetragen bzw. bestätigt hast.

  • Beträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (Künstlersozialkasse), Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Nicht-Arbeitnehmer (ebenfalls KSK), 2 private Lebens/Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht (vor 2005 abgeschlossen).