Bedingt durch Corona und einer Renovierung am Haus ergibt sich bei meiner sonst einfachen EKSt-Erlärung für 2021 ein Sonderfall. Da ich praktisch das ganze Jahr 2021 im HomeOffice war und auch sonst die Bedingungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt sind, kann ich das Arbeitszimmer zum ersten Mal absetzen - sogar über die Grenze von 1250 Euro. Vor Corona hatte ich dort nur 1 oder 2 Tage pro Woche gearbeitet. Zusätzlich gab es in 2021 noch eine Außen-Renovierung an unserem Haus. Dazu eine Frage.
Muss ich mich jetzt entscheiden, ob ich die zugehörige Rechnung im Bereich Handwerkerleistung ansetze (Obergrenze von ansetzbaren 1200 Euro auf Arbeitsstunden wird erreicht) oder ob ich die Gesamtkosten dem Arbeitszimmer zurechne (ca. 10%-iger Flächenanteil des Arbeitszimmers)?
Oder gibt es sogar die Möglichkeit die Rechnung zu splitten? Also bis zu 6000 Euro an Arbeitsstunden den Handerwerkerleistungen anzurechnen und den Rest (dann zu etwa 10%) dem Arbeitszimmer?
Vlt kann mir hier jemand helfen.
VG Wisch007