Arbeitszimmer vs. Handwerkerleistungen

  • Bedingt durch Corona und einer Renovierung am Haus ergibt sich bei meiner sonst einfachen EKSt-Erlärung für 2021 ein Sonderfall. Da ich praktisch das ganze Jahr 2021 im HomeOffice war und auch sonst die Bedingungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt sind, kann ich das Arbeitszimmer zum ersten Mal absetzen - sogar über die Grenze von 1250 Euro. Vor Corona hatte ich dort nur 1 oder 2 Tage pro Woche gearbeitet. Zusätzlich gab es in 2021 noch eine Außen-Renovierung an unserem Haus. Dazu eine Frage.


    Muss ich mich jetzt entscheiden, ob ich die zugehörige Rechnung im Bereich Handwerkerleistung ansetze (Obergrenze von ansetzbaren 1200 Euro auf Arbeitsstunden wird erreicht) oder ob ich die Gesamtkosten dem Arbeitszimmer zurechne (ca. 10%-iger Flächenanteil des Arbeitszimmers)?


    Oder gibt es sogar die Möglichkeit die Rechnung zu splitten? Also bis zu 6000 Euro an Arbeitsstunden den Handerwerkerleistungen anzurechnen und den Rest (dann zu etwa 10%) dem Arbeitszimmer?


    Vlt kann mir hier jemand helfen.


    VG Wisch007

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich mich jetzt entscheiden, ob ich die zugehörige Rechnung im Bereich Handwerkerleistung ansetze (Obergrenze von ansetzbaren 1200 Euro auf Arbeitsstunden wird erreicht) oder ob ich die Gesamtkosten dem Arbeitszimmer zurechne (ca. 10%-iger Flächenanteil des Arbeitszimmers)?

    Insoweit gibt es kein Wahlrecht. Das ist im § 35a EStG sogar explizit geregelt und wurde von uns im Forum schon sehr oft erläutert. Was dann auch über die erweiterte Forumssuche auffindbar sein sollte.

  • Danke für den Hinweis auf den entspr. §. Wenn ich es richtig lese, dann ist das die entspr. Regelung:

    "Die Steuerermäßigungen nach den Absätzen 1 bis 3" (dazu gehören auch die Handwerkerleistungen) "können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen und soweit sie nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind."

    Also, Werbungskosten für Artbeitszimmer gehen vor. Vlt. findet ja jemand diesen Thread. Ich habe bei meiner Suche jedenfalls keinen der vielen Threads gefunden, in denen das klar dargestellt wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe bei meiner Suche jedenfalls keinen der vielen Threads gefunden, in denen das klar dargestellt wurde.

    Das kann ich nun wirklich nicht glauben: Arbeitszimmer 35a