Doppelte Haushaltsführung - Berechnung Fahrtkosten bzw. Werbungskosten und Versteuerung Dienstwagen

  • Hallo,


    folgende Situation:


    Ich habe einen Zweitwohnsitz, den ich i.d.R. an drei Tagen in der Woche nutze. An zwei Tagen arbeite ich im Homeoffice an meinem Erstwohnsitz.

    Weiterhin nutze ich einen Dienstwagen, der auch zur privaten Nutzung zur Verfügung steht und auch für die Fahrten vom Zweitwohnsitz zur Arbeitsstätte genutzt wird.

    Für die Versteuerung des Dienstwagens nutze ich die 1%-Methode + 0,002% je Entfernungskilometer Zweitwohnsitz - Arbeitsstätte


    Für die EkSt interessiert mich nun die korrekte Angabe zur Berechnung der Fahrtkosten, sowie der korrekten Versteuerung des Dienstwagens


    Mo. HO

    Di. Anreise vom Erstwohnsitz an die Arbeitsstätte (150km)

    Mi. Fahrt Zweitwohnsitz - Arbeitsstätte (5km)

    Do. morgens Fahrt Zweitwohnsitz - Arbeitsstätte und abends Heimfahrt Erstwohnsitz (5km + 150km)

    Fr. HO


    Versteuerung Dienstwagen:

    1% vom Bruttolistenpreis + 0,002%*Bruttolistenpreis*5km an denn Tagen, an denen der Dienstwagen für Fahrten zwischen Zweitwohnsitz und Arbeitsstätte genutzt wird (bei mir jeweils dienstags und donnerstags). Für die direkte Anfahrt der Arbeitsstätte vom Erstwohnsitz dienstags ist keine weitere Versteuerung notwendig, oder?


    Absetzbare Werbungskosten für die Fahrten zwischen Zweitwohnsitz und Arbeitsstätte:

    Die Anzahl der Tage entspricht den Tagen, an denen der Dienstwagen auch mit den 0,002%*5km versteuert wurde.

    Die wöchentliche Heimfahrt kann nicht abgesetzt werden, da sie im Gegenzuga auch nicht versteuert werden muss.


    Ist diese Betrachtungsweise korrekt?


    Danke im vorraus

  • Das kann dir ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein sicher beantworten. Wir hier dürfen das nicht, da es uns untersagte Steuerberatung wäre.

  • Danke für Deine Antwort und den Tipp. Stellt sich mir dennoch die Frage, wieso es sich bei der Beantwortung einer geschlossenen Frage mit "ja" oder "nein" um eine Beratung handeln soll? Dem Gedanken könnte ich mich eher anschließen, wenn die Frage nach dem "Wie eine korrekte Berechnung durchzuführen ist?" Gegenstand der Frage wäre.

    • Offizieller Beitrag

    Stellt sich mir dennoch die Frage, wieso es sich bei der Beantwortung einer geschlossenen Frage mit "ja" oder "nein" um eine Beratung handeln soll? Dem Gedanken könnte ich mich eher anschließen, wenn die Frage nach dem "Wie eine korrekte Berechnung durchzuführen ist?" Gegenstand der Frage wäre.

    Die Frage würde sich Dir überhaupt nicht stellen, wenn Du, wie von uns immer empfohlen, die Software Zeile für Zeile abarbeitest und die gestellten Fragen entsprechend beantwortest:

  • Davon abgesehen: ein "ja" oder "nein" hätte unweigerliche eine steuerliche Beurteilung beinhaltet.