Ich habe nun die Auskunft eines Steuerberaters. Rechnungen an Unternehmen außerhalb der EU werden ohne Umsatzsteuer gestellt.
Hier auch noch ein anderes Beispiel des BMWK: https://www.existenzgruender.d…chweiz-Umsatzsteuer_.html
Ich habe nun die Auskunft eines Steuerberaters. Rechnungen an Unternehmen außerhalb der EU werden ohne Umsatzsteuer gestellt.
Hier auch noch ein anderes Beispiel des BMWK: https://www.existenzgruender.d…chweiz-Umsatzsteuer_.html
Klingt gut, soweit. Habe noch eine Frage im Nachhinein:
Du sagtest zwar "Freelancer" und künstlerische Tätigkeit sei vom Finanzamt anerkannt ... das klingt nach Freiberufler.
Jedoch: hattest du für deine Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet oder nicht?
Welche Formulare außer Einkommensteuererklärung gibst du sonst beim Finanzamt ab?
Nein, ein Gewerbe habe ich als Freiberufler nicht angemeldet. Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung gebe ich ab.
Super. Das Programm wird die Einnahme für dich in die passenden Felder in EÜR (103) und UStErklärung (205) eintragen.
Die Einkommensteuererklärung verändert sich hierbei nicht.