Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen - PV Anlage mit Batteriespeicher

  • Hallo Zusammen,


    ich habe die Forumsfunktion zur Suche bereits bemüht, aber bin nicht fündig geworden. Daher nun hier meine Frage.

    Hintergrund:

    Vor drei Wochen ist unsere PV-Anlage fertig installiert worden; Kostenpunkt ca. 18000 + 3420 (Ust) USt). Nachdem Meldung an Bundesnetzagentur und den Netzbetreiber raus sind, bin ich nun mit dem FA dran und versuche den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Enzelunternehmen auszufüllen. Soweit auch alles ganz gut, mit Ausnahme der Punkte zu voraussichtlichen Einkünften aus Gewerbe (in diesem und im nächsten Jahr), zur Summe der geschätzten Umsätze sowie zur Frage nach. Mir ist nicht ganz klar, wie hier der voraussichtliche Eigenverbrauch, also die unentgeltliche Entnahme zu berücksichtigen ist, bzw. was nun tatsächlich eingetragen wird.

    Folgende Eckdaten:

    - Prognose Ertrag der Anlage: 6,5 kwH pro Jahr

    - Prognose Eigenverbrauch aus PV-Erzeugun: 3250 kWh

    - Prognose Einspeisung aus PV-Ertrag: 3150 kWh

    - Einspeisevergütung: 8,6 Cent/kWh

    - eigener Strombezugspreis: 30,17 Cent/kWh


    Ich würde es wie folgt machen, vielleicht weiß jemand aus Erfahrung, ob dies so korrekt ist:

    1) Voraussichtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb für nächstes Jahr:

    - 3150*0,086*1,19= 322,37 EUR (Aus Einspeise inkl. 19% USt.)

    - 3250*0,3017= 980,52 (Eigenverbrauch)

    Macht in Summe: 1.302,89 EUR für nächstes Jahr, und anteilig für dieses Jahr davon 1/3, mit dann 496, 39 EUR


    2) Summe der Umsätze geschätzt:

    - Einspeisevergütung: wie oben: 322,37

    - Eigenverbrauch, wie oben aber ohne USt.: 3250*0,2535= 823,97


    3) Zahllast/Überschuss: Kann ich das Feld einfach leer lassen?


    Danke im Voraus für die Mühe!

  • Es geht hier doch einzig und allein um eine Schätzung, damit das Finanzamt die steuerlichen Konsequenzen ziehen kann (z. B. Kleinunternehmerregelung, Gewerbesteuer etc.). Unter Zahllast/Überschuss gehört der geschätzte Gewinn.

  • Die Schätzung ist - soweit ich das sehe - nachvollziehbar. Ob sie stimmt, wirst du erst bei der Abrechnung endgültig sehen.

    Aber unter 3. sollte ein Wert stehen, denn du hast ja nicht nur Einnahmen, sondern auch Ausgaben, die abgezogen werden können.

  • Hallo Synn,

    ich bin in ähnlicher Lage mit einer neuen PV ANlage.

    Habe an mehreren Stellen gelesen, dass man pauschal 20 ct/kWh für den Eigenverbrauch berechnen kann. Eine Quelle ist: https://www.steuern.de/photovoltaikanlage#c10220

    Das schmälert Deinen Umsatz.

    Ich liege mit meinen Kosten deutlich über 20 ct/kWh.

    Vielleicht kann jemand im Forum diese Praxis bestätigen