Gewerbeleasing KFZ und private Nutzung richtig buchen

  • Guten Abend liebe Community,


    obwohl es bereits einige ähnliche Threads gibt herscht bei mir weiterhin Unsicherheit.


    Wir führen eine GbR, haben ein E-Auto im Gewerbeleasing. "1% Methode", kein Fahrtenbuch.


    Ich unterscheide grundsätzlich zwischen der 1.) Betrachtung der Vorsteuer (Meldung der USt an das FA) und 2.) der privaten KFZ Nutzung in der EÜR.


    1.)

    Die monatliche Leasingrate i.H.v. 50 EUR inkl. 19% Ust. buche ich heute als Ausgabe. Alles OK soweit hoffentlich :)


    Darüber hinaus nehme ich 0,25% des Bruttolistenpreis (30.000 EUR) = 75 EUR

    Und davon 80% (60 EUR) und buche diese zzgl. 19% USt. (11,40 EUR) als monatliche Einnahme.


    Bin ich hier schon falsch unterwegs? Darf ich überhaupt die 0,25% E-Auto ansetzen?


    2.)

    Die private KFZ Nutzung in der EÜR fällt mir am schwersten.

    0,25% des BLP im Monat ohne USt. (0,25% x 30.000 = 75 EUR. Also im Jahr 900 EUR? Ebenfalls als Einnahme?!


    Ich hoffe, ich konnte mein Problem gut darstellen und erhalten einen richtigen Hinweis.


    Vorab vielen Dank und liebe Grüße

    mx

  • Die Berechnung der Einnahme unter 1. ist mir absolut unklar. Ihr wendet die 1% Regel an - hier wird doch pauschal der Listenpreis des Kfz genommen und monatlich 1% (+ 0,03 % für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte) angesetzt. Dieser Wert muss für die Umsatzsteuer in voller Höhe angesetzt werden, für den geldwerten Vorteil beim Mitarbeiter ist zu kürzen. Es gibt im WWW einige Beispiele, wie hier gerechnet werden kann. Bei deiner Rechnung sieht es zumindest so aus, als ob hier doppelt gerechnet wird.

  • Die Berechnung der Einnahme unter 1. ist mir absolut unklar. Ihr wendet die 1% Regel an - hier wird doch pauschal der Listenpreis des Kfz genommen und monatlich 1% (+ 0,03 % für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte) angesetzt. Dieser Wert muss für die Umsatzsteuer in voller Höhe angesetzt werden, für den geldwerten Vorteil beim Mitarbeiter ist zu kürzen. Es gibt im WWW einige Beispiele, wie hier gerechnet werden kann. Bei deiner Rechnung sieht es zumindest so aus, als ob hier doppelt gerechnet wird.

    Danke Die für die flotte Rückmeldung. Bei der 80/20 Betrachtung habe ich mich auf das Folgende gestützt:


    "

    Die meisten Unternehmer versteuern die private Pkw-Nutzung nach der 1%-Methode. Diesen einkommensteuerlichen Wert dürfen sie aus Vereinfachungsgründen auch für die Berechnung der Umsatzsteuer auf den Privatanteil heranziehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist dabei für Kosten ohne Vorsteuerabzug pauschal ein Abzug von 20% vorzunehmen, sodass als Bemessungsgrundlage 80% des einkommensteuerlichen Privatanteils verbleibt (BMF-Schreiben vom 27.8.2004, BStBl 2004 I S. 864,Tz. 2.1)."