Wie verbuche ich bei Kleinunternehmerregelung richtigerweise die einmalige Anmeldegebühr für einen Online-Account (Rechnung aus USA)?

  • Hallo,

    Ich (mit Kleinunternehmerregelung) brauche einen Online-Account für mein Geschäft. Den muss ich sicherlich als Aufwand verbuchen in der EÜR, richtig?

    Bezahlt habe ich den online per Visakarte und dafür bekam ich auch eine Rechnung aus den USA (als PDF), in der 0% Steuern aufgeführt sind.

    Wo und wie muss ich das verbuchen in der EÜR?

    Ich vermute, hier greift das Reverse Charge Verfahren, und da die 0% Zinsen ausweisen, muss ich die Umsatzsteuer abführen.

    Nehme ich "Betriebsausgaben-->Bezogene Leistungen" oder "Betriebsausgaben-->Beiträge,Gebühren,Abgaben&Versicherungen"?


    Bei den laufenden Buchungen müsste ich es wahrscheinlich auch als "Ausgabe" hinzufügen, richtig? Unter Sachkonto weiß ich nicht, was ich nehmen soll; 3125 und 3165 erscheinen mir gute Kandidaten dafür zu sein, oder was muss ich hier wählen als Kleinunternehmen?


    Fragen über Fragen... Danke für eure Hilfe!

  • Deine Vermutung trifft zu, denn der § 13b UStG gilt auch für umsatzsteuerliche Kleinunternehmern. Nur - du musst zwar die Umsatzsteuer anmelden und abführen, darfst aber die Vorsteuer nicht ziehen (siehe die Regelungen zum Vorsteuerabzug in § 14 UStG). Daher scheint mir 3165 das richtige Konto zu sein.