Dachgeschossausbau und Baujahr

  • Hallo,


    Mehrfamilienhaus, denkmalgeschützt, Baujahr 1942


    Zweispänner, pro Etage zwei Wohnungen.


    Dachgeschossausbau 2008. Das Dachgeschoss war davor nicht bewohnt, aber schon durch das Treppenhaus begehbar.


    Teilung in Wohneigentum ebenfalls 2008.


    Was muss ich als Eigentümer des Dachgeschosses als Baujahr eingeben?


    Vor 1948 oder 2008?


    Zur Einordnung als Kernsanierung sind m.E. nicht alle Kriterien erfüllt, denn es ist ja eine Gesamtbetrachtung des Gebäudes notwendig, richtig?

  • steuermann2022

    Hat den Titel des Themas von „Ist Dachgeschossausbau eine Kernsanierung?“ zu „Dachgeschossausbau und Baujahr“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Dachgeschossausbau 2008. Das Dachgeschoss war davor nicht bewohnt, aber schon durch das Treppenhaus begehbar.

    .....

    Was muss ich als Eigentümer des Dachgeschosses als Baujahr eingeben?


    Vor 1948 oder 2008?

    Da doch wohl 2008 das Dachgeschoss erst zu Wohnzwecken ausgebaut wurde und neue Wohnfläche geschaffen worden ist, sollte 2008 zutreffend sein.