Fragen zum Arbeitszimmer: Miteigentumsanteil und Flächenberechnung

  • Hallo Zusammen,


    seit letztem Jahr arbeite ich offiziell im Homeoffice mit allem "Drum und Dran" (separates Arbeitszimmer, Arbeitsvertrag, ...).

    Soweit erfülle ich also die Vorgaben, um das Arbeitszimmer entsprechend auch steuerlich abzusetzen.


    Allerdings habe ich 2 Fragen und hoffe auf Unterstützung - vielleicht kennt sich hier jemand gut aus.


    Die Immobilie ist gekauft (finanziert) und selbstgenutzt. Sie gehört mir nur zur Hälfte (Anteilig 50%). Die andere Hälfte gehört meiner Mutter.

    Meine Mutter hat sich mit einem hohen Eigenkapital-Anteil "in die Immobilie eingekauft".


    Ich wiederrum habe für meinen Anteil einen Immobilienkredit aufgenommen. Der Kredit läuft ausschließlich auf meinen Namen, auch die Zinsen werden von mir übernommen.

    Meine Mutter beteiligt sich grundsätzlich nicht am Kredit, gelegentlich führt Sie jedoch eine Sondertilgung ab.


    Frage: WISO-Steuer setzt automatisch den "Anteil an den Schuldzinsen" auf 50%, obwohl ich alleiniger Kreditnehmer bin und alle Zinsen bezahle - muss ich das so hinnehmen?


    Und eine Frage zur Flächenberechnung (zum ermitteln des Anteils zwischen Arbeitszimmer und Wohnung): Die Überschrift lautet "Angaben zu den Zimmern im selbstgenutzt Objekt".

    Müssen hier auch Balkone angegeben werden? Die Wohnung verfügt über 2 Balkone, einer davon auch überdacht. Muss dies auch in die Wohnflächenermittlung fließen, und wenn ja, zu welchem Teil? 100%?


    Danke euch vielmals und einen schönen Abend!

    • Offizieller Beitrag

    Frage: WISO-Steuer setzt automatisch den "Anteil an den Schuldzinsen" auf 50%, obwohl ich alleiniger Kreditnehmer bin und alle Zinsen bezahle - muss ich das so hinnehmen?

    Ja. Wird meiner Erinnerung nach doch auch erläutert.


    Müssen hier auch Balkone angegeben werden? Die Wohnung verfügt über 2 Balkone, einer davon auch überdacht. Muss dies auch in die Wohnflächenermittlung fließen, und wenn ja, zu welchem Teil?

    Natürlich fließen alle Wohnflächen in die Wohnungsgröße mit ein.

    Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)