Verbuchen von Umsatzsteuerfreien Einnahmen (Ausland)

  • Guten Tag,

    ich habe eine Frage zum Thema Verbuchung von Einnahmen aus dem Ausland, wenn dort die Steuerlast beglichen wird.

    Konkret:
    Ich habe in der Regel Einnahmen, welche sich innerhalb von Deutschland einordnen lassen.
    Nun habe ich jedoch ein paar Euro Einnahmen über Google, die ohne USt verrechnet werden, da Google ja in Irland sitzt und die Steuer entsprechend in Irland entrichtet.

    Wie wird das von mir in WISO Mein Büro korrekt verbucht? Wenn ich nur die USt auf 0 setzte, wirft mir die Umsatzsteuererklärung einen Fehler in Zeile 33-34 (238/239) aus, da die Einnahmen bei 0% USt dort unter dem Gesichtspunkt der Kleinunternehmerregelung ausgeworfen werden.
    Man kann ja nicht beides sein ;)


    Vielen Dank vorab, für Eure Antworten und Grüße aus Hessen.

  • So wie sich das anhört, schreibst du darüber eine Ausgangsrechnung in MeinBüro und die wird dann auf 0% Kleinunternehmer gebucht, korrekt? Dann kannst du in der Rechnung unter "Erweitert > Sonstiges > Abweichende Erlöskonten" das richtige 0% Konto auswählen - dann bucht MeinBüro auch nicht mehr auf Kleinunternehmer.


  • Standardkonto für Umsatzsteuer freie Umsätze kann man in den Stammdaten auch einstellen, dann wird das voreingestellte Konto hergenommen. Aber zunächst müsste man erstmal wissen um was für Einnahmen es sich handelt und ob es für die Erlöse auch Rechnungen oder Abrechnungen gibt

  • Google ist EU also innergemeinschaftliche Umsätze mit Reverse Charge. Dafür gibt es Konten mit dem USt-Schlüssel für Reverse Charge, nämlich 19% USt und 19% Vorsteuer. Die Steuer wurde nicht in Irland abgeführt, das ist ein Irrtum und wenn auf der Rechnung deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen wird, hast du dich nicht als Unternehmern mit eigener UStID ausgewiesen. Dann bleibst du auf der ausgewiesenen USt sitzen (ist für dich zusätzlicher Aufwand) und du must jetzt noch die Umsatzsteuer auf die Umsatzsteuer mit bezahlen.

  • Google ist EU also innergemeinschaftliche Umsätze mit Reverse Charge. Dafür gibt es Konten mit dem USt-Schlüssel für Reverse Charge, nämlich 19% USt und 19% Vorsteuer. Die Steuer wurde nicht in Irland abgeführt, das ist ein Irrtum und wenn auf der Rechnung deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen wird, hast du dich nicht als Unternehmern mit eigener UStID ausgewiesen. Dann bleibst du auf der ausgewiesenen USt sitzen (ist für dich zusätzlicher Aufwand) und du must jetzt noch die Umsatzsteuer auf die Umsatzsteuer mit bezahlen.

    Du verwechselst gerade Einnahmen und Ausgaben. TWaK hat eine Einnahme.

    Die Umsatzkonten sind meines Wissens 8125/4125 (SKR 03 / SKR 04) für Lieferungen (Waren), 8336/4336 für (Dienst-)Leistungen. Abagbe der Zusammenfassenden Meldung nicht vergessen! Generell besser Steuerberater fragen.