Ausgaben als Freiberufler: Wo gehören Softwarelizenzkosten hin

  • oder eher GWG unter "Betriebsvermögen"?

    kommt auf Wert und Betrieblichen Nutzen der Software an. Trivialsoftware ist ja auch Software, welche nicht als immaterielles Anlagegut auf 0027 aktiviert werden muss.

    Wenn nur die Monatsmiete anfällt, könnte 4964 SKR 03 genutzt werden

  • lavender Ich vermute, du beziehst dich auf passende Buchungskonten in der EÜR. Ich habe für 2021 keine separate EÜR angelegt, die Kategorien sind aus der EÜR im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Aber ich denke, 0027 und der Punkt "EDV-Kosten" unter Betriebsausgaben müssten passen.

  • Du solltest erst einmal prüfen, ob Aktivierungspflicht vorliegt. lavender hat schon auf Trivialsoftware hingewiesen. Du schreibst auch nicht, ob Einmalkosten oder jährliche Kosten. Vorher kann keine seriöse Einschätzung erfolgen.

  • Hi Neuling50, danke für den Hinweis. Kurz recherchiert - es handelt sich um jährliche Kosten für Trivialsoftware. Daher denke ich, dass die Abschreibung über laufende Betriebsausgaben als EDV-Software so korrekt ist.

  • Nein - Software hat (glaube ich) 4964 als Sonderfall. Bei einem Freiberufler fällt zwar keine Gewerbesteuer an, aber die Finanzämter kennen dieses Konto ja auch und fragen unter Umständen nach, warum als Abschreibung. Trivialsoftware wird wie GWG behandelt, d.h. erst ab 250 Euro als GWG zu erfassen, darunter eben als Aufwendungen für Lizenzen ..... Und hier ist ja eine jährliche Zahlung vorgesehen, also überhaupt keine Aktivierungspflicht, daher auch keine GWG möglich! Aktivierung impliziert immer mehrjährige Verwendung.