Hi zusammen,
wo setzte ich Kosten für Software, die ich beruflich nutze, von der Steuer ab? Sind es "EDV-Kosten" unter Betriebsausgaben, oder eher GWG unter "Betriebsvermögen"?
Danke im Voraus!
Ilja
Hi zusammen,
wo setzte ich Kosten für Software, die ich beruflich nutze, von der Steuer ab? Sind es "EDV-Kosten" unter Betriebsausgaben, oder eher GWG unter "Betriebsvermögen"?
Danke im Voraus!
Ilja
Vielleicht einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.
Hi miwe4,
hilfreicher wäre ein Link, wenn deine Suche erfolgreicher war als meine. Ich finde eine Menge Themen darum herum, aber keine Antwort auf meine konkrete Frage.
Gruß,
Ilja
oder eher GWG unter "Betriebsvermögen"?
kommt auf Wert und Betrieblichen Nutzen der Software an. Trivialsoftware ist ja auch Software, welche nicht als immaterielles Anlagegut auf 0027 aktiviert werden muss.
Wenn nur die Monatsmiete anfällt, könnte 4964 SKR 03 genutzt werden
Hi Neuling50, danke für den Hinweis. Kurz recherchiert - es handelt sich um jährliche Kosten für Trivialsoftware. Daher denke ich, dass die Abschreibung über laufende Betriebsausgaben als EDV-Software so korrekt ist.
Nein - Software hat (glaube ich) 4964 als Sonderfall. Bei einem Freiberufler fällt zwar keine Gewerbesteuer an, aber die Finanzämter kennen dieses Konto ja auch und fragen unter Umständen nach, warum als Abschreibung. Trivialsoftware wird wie GWG behandelt, d.h. erst ab 250 Euro als GWG zu erfassen, darunter eben als Aufwendungen für Lizenzen ..... Und hier ist ja eine jährliche Zahlung vorgesehen, also überhaupt keine Aktivierungspflicht, daher auch keine GWG möglich! Aktivierung impliziert immer mehrjährige Verwendung.