Hallo zusammen,
die Einkommenssteuer für das Jahr 2020 wurde von einem Steuerberater erstellt und liegt noch beim FA.
Den Bescheid und die Rechnung vom Steuerberater werde ich vermutlich noch in diesem Monat erhalten.
Die Einkommenssteuer für das Jahr 2021 erstellte ich selbst und ist eigentlich auch fertig.
Vorauszahlungen die das FA nachträglich für das Jahr 2021 erhebt und ich in 2022 noch zahlen muss kann
ich in der Einkommenssteuer 2021 noch eintragen.
Wie verhält es sich aber mit den Steuerberaterkosten für 2020?
Ich würde gerne wissen ob ich in der Einkommenssteuer 2021 die Steuerberaterkosten für 2020 geltend
machen kann auch wenn ich diese erst 2022 noch zahlen werde, oder kann ich die Kosten erst in der
Einkommenssteuer 2022 absetzen?
Viele Grüße
Abrechner