AfA Denkmal mit Fertigstellung weit vor 1925

  • Hallo allerseits,

    ich versuche gerade die AfA einer Eigentumswohnung in einem denkmalgeschützten Gebäude, welche ich inkl. Grundsanierung und Modernisierung von einem Bauträger gekauft habe, im Steuer-Sparbuch 2022 (alle Updates) einzutragen. Allerdings gelingt mir dies nicht, da ich das Fertigstellungsdatum des Gebäudes nicht eintragen kann. Dieses wäre so ca. das Jahr 1698, was ausreichen sollte um die 2,5% AfA bei den Herstellungskosten bzw. Modernisierungskosten welche nicht durch §7i EStG abgedeckt sind zu erhalten. Was mache ich falsch?

    Grüße

    Wolf

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings gelingt mir dies nicht, da ich das Fertigstellungsdatum des Gebäudes nicht eintragen kann. Dieses wäre so ca. das Jahr 1698, was ausreichen sollte um die 2,5% AfA bei den Herstellungskosten bzw. Modernisierungskosten welche nicht durch §7i EStG abgedeckt sind zu erhalten. Was mache ich falsch?

    Das genaue Baujahr interessiert doch bei Kauf gar nicht bzw. ist ggf. gesondert nachzuweisen. Für die lineare AfA 2,5% lässt sich alles schnell und problemlos eintragen:


  • Hallo miwe4,

    danke für die Rückmeldung. Genau diese Abfrage gibt es bei mir nicht. Unter "Sonstige Angaben für die Ermittlung der Abschreibung" gibt es bei mir nur die Abfrage nach einer abweichenden Nutzungsdauer. Ich habe auch verschiedene Einstellungen vorher versucht, aber die Abfrage taucht nicht auf.

    Danke für deine Unterstützung!

    Wolf

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe auch verschiedene Einstellungen vorher versucht, aber die Abfrage taucht nicht auf.

    Kann nicht sein. Das Programm reagiert immer auf Deine vorhergehenden Angaben/Eingaben. Ohne bereinigte Screenshots kann niemand erraten, an welcher Stelle Du bist und was Du auf dem Weg dahin eingegeben hast.

  • OK, das ist kurz und für mich nicht wirklich hilfreich. Was willst du mir sagen? Dass ich erraten soll welche Einstellung für das Erscheinen dieser Abfrage zuständig ist? Das ist genau das was ich hier zu erfahren erwarte/hoffe!

    Also frage ich konkret:

    1. Hat die bei mir fehlende Abfrage eine variable Anzeige, sprich sie wird nur angezeigt wenn man vorher eine bestimmte Auswahl getroffen hat?

    2. Welche Auswahl muss ich im Programm treffen um die Anzeige der Abfrage zu erhalten?

    Danke für deine Unterstützung!

    Wolf

    • Offizieller Beitrag

    OK, das ist kurz und für mich nicht wirklich hilfreich.

    Was erwartest Du ohne entsprechende Infos Deinerseits?

    Ohne bereinigte Screenshots kann niemand erraten, an welcher Stelle Du bist und was Du auf dem Weg dahin eingegeben hast.


    Was ohne weitere Infos machbar ist, habe ich oben in meinen Screenshots dargestellt.

  • Lieber minwe4,

    manches ist halt für den einen machbar und für den anderen nicht. Zum Beispiel war es für mich machbar eine konkrete Frage zu stellen und von deiner Seite her nicht. Soll ich dir jetzt von meiner gesamten Steuererklärung "bereinigte" Screenshots erstellen? Wie dir sicherlich auffällt ist das wohl nicht sinnvoll. Und was heißt bereinigt? Könnte es nicht sein, dass die "Bereinigung" dazu führt, dass das Endergebnis verändert wurde? Dann darf ich mir vermutlich von dir anhören, dass ich ja nicht richtig "bereinigt" habe. Es ist immer einfach die Schuld für eigenes Unwissen oder Unvermögen bei anderen zu suchen. Manchmal ist ein einfaches "Ich kann es dir leider nicht sagen, weil ich es auch nicht weiß" die bessere Wahl.

    Und da auch ich die Wahl habe, wähle ich keine weitere Unterstützung von dir zu erhalten, da das leider nicht zielführend ist.

    Vielleicht gibt es noch jemand anderen, der mehr Nerven hat und weniger unfreundlich?

    Grüße

    Wolf

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht gibt es noch jemand anderen, der mehr Nerven hat und weniger unfreundlich?

    Was ist daran unfreundlich, wenn man extra für Dich eine Testdatei anlegt und bereinigte Screenshots erstellt und Dir dann sagt, dass man ohne entsprechende bereinigte Screenshots Deinerseits nicht mehr sagen kann?


    Ich würde mal eher Deine obigen Formulierungen als unfreundlich ansehen, denn ich habe hier meine Freizeit investiert, um Dir bestmöglich zu helfen. Nur hat das halt ohne entsprechende Unterstützung des Fragestellers seine Grenzen. Du solltest also einmal Deine Wortwahl und Deine Reaktion überdenken. Bitte halte Dich insoweit an die Nutzungsbestimmungen des Forums.

  • Ich benötige immer noch Hilfe bei meiner obigen Frage und möchte auf die Sachebene zurückkehren. Allerdings wurde diese im Zusammenhang mit miwe4 bereits verlassen und ich bitte um Unterstützung von einem anderen Forenmitglied, dass mir ggf. helfen möchte.

    Grüße

    Wolf