ausländische Kapitalerträge nicht angerechnet

  • Hallo, ich benutze seit Jahren das Wiso steuersparbuch für meine Einkommenssteuererklärung und bislang bekam ich auch das wieder, was vom Programm ausgerechnet wurde.

    Dieses Jahr allerdings wurde mir ca nur die Hälfte anerkannt und bevor ich eventuell Einspruch einlege, suche ich noch nach dem wieso und einer Begründung.


    Erstmal zu meinen Eingaben:

    Einnahmen:

    Ich habe 8 Steuerbescheinigungen meiner deutschen Banken/Broker wie üblich eingetragen, also Kapitalerträge, 1 Verlustbescheinigung, Pausch, KErtragssteuer, Soli, angerechnete ausl. Steuern und noch anzurechnende ausl Steuern. Alle 8 Bescheinigungen liegen dem FA auch vor.

    Dazu Mieteinnahmen von meinem Haus.


    Bei den Ausgaben die üblichen Kranken/Pflegeversicherungen, normale Versicherungen und noch ne Handwerkerrechnung . Das ist sozusagen mein Standartprogramm der letzten Jahre.


    ich laufe normalerweise unter "erwerbslos" Erst durch den Datenabruf beim Finanzamt, erfuhr ich über eine vorliegende Lohnsteuerabrechnung meines alten Arbeitgebers, der vor 20 Jahren insolvent ging. Anscheinend kam da eine Abrechnung vom Insolvenzverwalter. Also hat ich diesmal auch Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit mit drin, also Bruttolohn, dazu auch -1500 in Zeile 15 für Lohnersatzleistung.


    Nun zum Steuerbescheid: Abweichungen gab es bei den Kapitaleinkünften. Unter Kapitalerträge hat das Finanzamt nicht mal die Hälfte meiner abgeschickten Kapitalerträge anerkannt/berechnet. (Also ich kam z.b. auf 17k, im Steuerbescheid stehn nur 8k). Demzufolge dann zu Abweichungen bei der Einkommensteuerberechnung. Anrechnung der ausländischen Steuern erfolgte auch nicht.

    Im Begleitschreiben die einzige Begründung dazu: "Die von ihnen angegebenen ausländischen Kapitalerträge unterliegen nicht der deutschen Einkommensteuer. Die auf diese Kapitalerträge entfallenden ausländischen Steuern konnte ich daher nicht auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen (§32d Abs 5 + 34c Abs1+6)"


    Hier gehts los mit meinem Verständnisproblem. Was meinen sie mit den ausländischen Erträgen ? Was soll mit meinen Dividendenerträgen von Coca Cola, Microsoft & Co in diesem Jahr anders sein, als die Jahre zuvor ? Wie gesagt alles deutsche Banken und wie üblich auch alles gleich der Kapitalertragssteuer unterzogen.


    Kann das alles mit diesem Lohnsteuerbescheid zusammenhängen, das ich aufeinmal steuerlich anders behandelt werde ?

    Stichwort Progressionsvorbehalt. Ist so der einzige Unterschied den ich in den pdfs, die man nach der Abgabe bei wiso runterladen kann, erkennen kann.

    die jahre zuvor stand bei Verechnung der Einkommensteuer immer "Zu versteuern nach dem Grundtarif" , dieses Jahr "Zu versteuern nach K05 § 32b EStG Progressionsvorbehalt mit 8,8642 % (Grundtarif)"

    Aber ist das ein Grund wieso 8k Kapitalerträge verschwinden können ?

    Ich hab all meine Daten sogar noch in anderen Steuerprogrammen eingeben, aber überall das gleiche Ergebnnis. Was kann das Finanzamt hier anders rechnen ?

  • Ich weiß nicht, wie das in den Vorjahren eingetragen wurde - aber wenn Kapitalerträge im Ausland erzielt werden, sind diese im Inland immer nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu betrachten und ausländische Steuern werden ja nach DBA teilweise berücksichtigt. Von der deutschen Steuerschuld können ausländische Steuern nicht abgezogen werden - da musst du schon im Ausland einen Erstattungsantrag stellen (wie ich bei meinen Aktien von Rémy Cointreau in Frankreich). Deshalb werden ja auch von den Banken die Anteile der "anrechenbaren" Quellensteuern gesondert genannt. Der Rest ist nicht anrechenbar und nur über Erstattungsantrag im Ausland zurückzuholen (sofern dies von diesem Land dann vorgesehen ist, es gibt da Grenzen, unterhalb derer nicht erstattet wird oder es wird überhaupt nicht erstattet, ist von Land zu Land unterschiedlich).