Häusliches Arbeitszimmer - Erhaltungsaufwenden fürs gesamte Haus ... doppelt angeben möglich zur BAFA-Förderung?

  • Hallo zusammen,


    ich hatte mein gesamtes Einfamilienhaus renoviert und viele Bestandteile davon angefasst (Sanitär, Heizung, Türen, Wände etc.). Dazu hatte ist auch Förderungen von KfW und BAFA beantragt, weil das teilweise energetische Modernisierungen waren (z.B. neue Heizung). Jetzt hieß es bei BAFA: keine Kumulierung der Förderungen, also entweder die Rechnungen an BAFA geben oder in die Steuererklärung aufnehmen als handwerksnahe Dienstleistungen. Ich habe eben diese Rechnungen bei BAFA abgesetzt und nicht in die Steuererklärung aufgenommen.


    So jetzt kommt das Arbeitszimmer, Wenn ich richtig verstehe kann ich ja Erhaltungsaufwendungen angeben die das ganze Haus an sich betreffen, und welche die explizit auf das Arbeitszimmer zutreffen. Darf ich diese Rechnungen die ich an BAFA eingereicht habe (bzgl. neuer Heizung, Rohre, Elektrik, Sanitär etc.) hier jetzt angeben oder wäre es doppelte Angabe? Wenn ich das richtig sehe sollte es ja möglich sein da diese Rechnungen nur dazu dienen den Kostenblock der Renovierung klarzustellen, von dem prozentual nach der Fläche dann das Arbeitszimmer seinen Teil nimmt. Oder sehe ich was falsch?

  • Du hast doch Förderung erhalten und geförderte Aufwendungen können nicht noch einmal angesetzt werden.