Kosten für Zähler umlegen

  • Hallo zusammen,


    wie kann ich am besten im WISO Vermieter die Kosten für die Zähler auf eine Wohnung umlegen? Konkret geht es um Wärmemengenzähler die alle 5 Jahre getauscht werden. Es gibt 2 Wohneinheiten mit jeweils einem Zähler. Zuordnung also ein Zähler für eine Wohnung und pro Jahr 1/5 der Zählerkosten.

    Danke für eure Ratschläge.

  • Danke für eure Ratschläge.

    Dann will ich es versuchen, wie es im Hausverwalter 365 geht. Da dort andere Konten vorliegen und man neue anlegen muss, geht das auch beim Vermieter so zu machen.


    Du müsstest ein neuer Umlageschlüssel anlegen, wo du dann die Verteilung nach Einheiten (als 2 Stück) angibst. Beim HV muss ich dann einen übergeordneten Umlageschlüssel anlegen, damit dann die Einheiten auch umgelegt werden können. Dieser Vorgang kann ich leider im Vermieter nicht angeben.


    Wenn du dann die Kosten zu 100% eingibst, dann musst du den Zeitraum des Umlegens z. B. vom 1.1.22 bis 31.12.26 eingeben, dann werden die jährlichen Kosten, also 1/5 entsprechend verteilt.


    Wie gesagt, so geht es im HV 365, wie es in dem abgespeckten Vermieter geht weiß ich nicht, versuche es aber einmal.

  • Die Kosten vom Vermieter gekaufter Zähler dürfen nicht umgelegt werden

    Das ist nur bei den Heizkostenverteiler der Fall. Wenn die gemietet werden, dann dürfen die umgelegt und wenn sie gekauft wurden, dann halt nicht.

    Alle anderen Verbrauchszähler sind von dieser Beschränkung ausgenommen.

  • Wenn ich die Heizkostenverordnung §7 Abs. 2 richtig verstehe, wäre nur die "erstmalige" Anschaffung der Wärmemengenzähler nicht umlagefähig. Der Austausch, im Rahmen der Eichung, schon. Weil Austausch günstiger als Nacheichung.

    Wie errjot bereits sagte, liegt hier der Unterschied zum Heizkostenverteiler. Die sind nicht eichpflichtig und somit nur umlegbar bei Miete, nicht bei Kauf.


    Aber zur Frage des Themenstarters:

    Bei der Erfassung der Rechnung des Zählerkaufs wird für den Gültigkeitszeitraum eine entsprechende 5-Jahres-Dauer eingegeben. Zum Beispiel 01.01.2022 bis 31.12.2026 (einschl. Anschaffungsjahr). Außerdem die Kategorie "sonstige Heizkosten". Dann berechnet das Programm entsprechend 1/5 der Kosten pro Jahr, verteilt auf die beiden Wohneinheiten.

  • Zum diesem Thema hätte ich selbst aber auch noch eine Frage.


    Wir haben 3 Wohneinheiten im Haus. die beiden unteren Wohnungen haben jeweils Fußbodenheizung und einen zusätzlichen Heizkörperkreis, die Dachgeschosswohnung nur Heizkörper. Jeder Heizkreis verfügt über einen separaten Wärmemengenzähler, also insgesamt 5.


    Wenn ich jetzt die Kosten auf alle Mieter nach vorgenanntem Schema umlege, würde die Dachwohnung mit einem Drittel aller 5 Zähler belastet, obwohl nur ein Zähler für einen Heizkreis vorhanden ist, und nicht zwei, wie in den beiden unteren Wohnungen.


    Oder sollte man besser die Zähler einzeln zu den betreffenden Wohnungen über "Direktzuordnung" umlegen? Also je zwei auf die unteren und einen auf die Dachwohnung?


    Letzteres scheint mir zwar gerechter, aber dann erscheint die Position wahrscheinlich in der Abrechnung vermutlich nicht mehr unter "sonstige Heizkosten"!?

    Was wäre hier die übliche, oder richtige Vorgehensweise?

  • Schau mal hier was auf die Abrechnung zukommt:

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Also die Sache mit der Vorerfassung trifft wohl für mich nicht zu, da ich keine gemischten Bereiche wie Wohn- und gewerbliche Nutzung habe und auch keine gesonderte Erfassung der Heizkörper mit Heizkostenverteilern. Alle Kreise werden getrennt (und gesamt) mit Wärmemengenzählern erfasst und lassen sich somit genau im Verbrauch zuordnen. Also pro Heizkreis ein Wärmemengenzähler, sowohl die Fußbodenkreis wie auch die Heizkörperkreise werden komplett erfasst.


    Es geht mir auch nicht um die Verbrauchsabrechnung, sondern um die Umlage der Anschaffungskosten der insgesamt 5 Wärmezähler.


    Die Eingabe über Direktzuordnung habe ich mal ausprobiert. Das ergibt einen Fehlermeldung bei der Abrechnung weil sich der Abrechnungszeitraum (5 Jahre) nicht mit dem Nutzungszeitraum des Mieters deckt.


    Dann bleibt wohl doch nur die Version, alle fünf Zähler auf die gesamten sonstigen Heizkosten und weiter auf die Wohn- bzw Heizfläche zu verteilen.

  • Oder sollte man besser die Zähler einzeln zu den betreffenden Wohnungen über "Direktzuordnung" umlegen? Also je zwei auf die unteren und einen auf die Dachwohnung?

    Genau, alles andere wäre sinnlos. Du musst jeder Wohnung, wenn notwendig auch zwei, WMZ zuteilen. Bei der Einstellung für die Heizkostenabrechnung müssen diese jeweils den Wohneinheiten zugeteilt sein. Wenn jetzt abgerechnet wird, werden die Verbrauchszahlen auf die jeweilige Wohneinheit berechnet.

    Einen anderen Weg gibt es nicht, die Abrechnung wäre fehlerhaft.

  • wäre nur die "erstmalige" Anschaffung der Wärmemengenzähler nicht umlagefähig.

    Richtig!



    Der Austausch, im Rahmen der Eichung, schon.

    Ebenfalls richtig. Wenn du die Zähler erneuern musst, wegen Eichfristende, dann kannst du die auf einmal berechnen oder über 6 Jahre umlegen. 6 Jahre gilt jetzt auch für Zähler der Einheit "Wärme", habe ich gehört ;)