Hallo,
Eine im Jahr 2012 geerbte immobilie wird ab 2021 vermietet. Baujahr 1954. Der Erblasser hat das Haus ebenfalls 1977 geerbt und hat ein Darlehen für Renovierungen und Auszahlung zweier Geschwister aufgenommen. Der jetzige Erbe hat ca.90.000€ mit übernommen und zahlt diese an.
Wie sieht es hierbei mit der Abschreibung aus? Darf man die Schuldzinsen als WK ansetzen?
Liebe Grüsse und danke für eure Hilfe