Abschreibung geerbte Immobilie

  • Hallo,


    Eine im Jahr 2012 geerbte immobilie wird ab 2021 vermietet. Baujahr 1954. Der Erblasser hat das Haus ebenfalls 1977 geerbt und hat ein Darlehen für Renovierungen und Auszahlung zweier Geschwister aufgenommen. Der jetzige Erbe hat ca.90.000€ mit übernommen und zahlt diese an.

    Wie sieht es hierbei mit der Abschreibung aus? Darf man die Schuldzinsen als WK ansetzen?


    Liebe Grüsse und danke für eure Hilfe

  • Bei Erbschaften gilt die "Fußstapfentheorie", d.h. der Erbe führt die Abschreibung des Erblassers fort. Daraus folgt für mich:

    Kauf 1954 + 50 Jahre AfA = Ende der Abschreibung 2004. Also keine Rest-AfA mehr vorhanden.

    Beim Darlehen würde ich mir ganz schnell steuerlichen Rat holen, denn das Darlehen ist nach deinen Aussagen nicht für die Instandsetzung gewährt worden, sondern auch für den privaten Zweck "Auszahlung von Geschwistern". Das bedeutet mMn, die Zinsen sind maximal in Höhe des Teils ansetzbar, der für die Instandsetzung ausgereicht wurde abzüglich der anteiligen Tilgungen seither.

    Übrigens: bist du überhaupt der "jetzige Erbe"? Oder für wen fragst du hier?

    Darlehen werden abgezahlt, nicht angezahlt.