Abschreibung Immobilie bei zwei Gebäudeteilen (gleich Adresse) mit unterschiedlichen Baujahren - getrennte Eingabe notwendig?

  • Hallo zusammen,


    folgende Eckdaten:

    - Altbau: Baujahr 1998

    - Anbau: Baujahr 2021

    Beide Gebäudeteile haben dieselbe Adresse.


    In beiden Gebäudeteile werden Ferienwohnungen vermietet und privat gewohnt.


    Meine Frage: muss ich wegen den unterschiedlichen Baujahren zwingend zwei Einträge bei "Vermietung von eigenem Wohnraum" angeben, also einmal für Alt- und einmal für Anbau?

    Das hat zur Folge, dass ich auch alle allgemeinen Werbungskosten anteilig aufsplitten muss und das würde ich mir gerne ersparen.

    Ich hab dazu eine Steuerberaterin gefragt. Sie kennt das so, dass ein Feld "weitere Abschreibungen" geben müssten, so dass ich das alles in einem Einrag bei "Vermietung von eigenem Wohnraum" angeben kann.

    Ich hab dazu jedoch nichts gefunden.

    Weiß hier jemand was dazu?


    Danke für die Hilfe!