Zweite Gebäudeafa wg. Grundstücksschenkung und Schuldenübernahme (teilentgeltlicher Erwerb)

  • Hallo Leute,


    es wurde ein Grundstück verschenkt und daher gilt die Fußstapfentheorie und die Afa muss fortgeführt werden.

    Daneben wurden aber noch Schulden übernommen, damit handelt es sich um einen teilentgeltlichen Erwerb i. H. d. Quote.


    Beispiel: Wert Immobilie 120.000 / Schuldenübernahme 75.000 € => 75.000 x 100/120.000 = 62,50% Teilentgelt

    Damit wird ja jetzt eine eigene Afa begründet mit LFZ 50 Jahre.


    Wie kann ich das jetzt vernünftig darstellen und wie funktioniert das mit der Laufzeitüberwachung?

    In Wiso kann ich nur eine Gebäudeafa verwalten oder habe ich da etwas übersehen? :/


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Gruß Achilleus

    • Offizieller Beitrag

    Ich brauche ja nur die Eingabe als nachträgliche Anschaffungskosten vornehmen, damit ist das Problem ja vom Tisch.

    Betragsmäßig ja, aber doch nicht von der rechtlichen Seite her.

    Daneben wurden aber noch Schulden übernommen, damit handelt es sich um einen teilentgeltlichen Erwerb i. H. d. Quote.

    ......

    Damit wird ja jetzt eine eigene Afa begründet mit LFZ 50 Jahre.

    Und beim FA läuft das auch als eigenständige AfA mit eigener AfA-Tabelle.


    Wie kann ich das jetzt vernünftig darstellen und wie funktioniert das mit der Laufzeitüberwachung?

    In Wiso kann ich nur eine Gebäudeafa verwalten oder habe ich da etwas übersehen? :/

    Du kannst doch ganz einfach die summierten AfA-Beträge als manuelle AfA eintragen und in der Anlage bzw. den ergänzenden Angaben die zwei AfA-Beträge mit Laufzeit gesondert darstellen/erläutern.

  • Hallo miwe4,


    die Erläuterung hätte ich dem Finanzamt auf jeden Fall mitgeteilt.

    Die müssen ja auch wissen wie die Werte zustande kommen. ;)


    Mir ging es nur um die unterschiedlichen Afa-Reihen.

    Über die nachträglichen Anschaffungskosten müsste das Programm das ja hinbekommen.

    Wobei die Restlaufzeiten noch so lange sind, das ich das Ende kaum noch erleben werde. :D


    Gruß Achilleus

    • Offizieller Beitrag

    Über die nachträglichen Anschaffungskosten müsste das Programm das ja hinbekommen.

    Aber das ist doch nur rechnerisch. Es ist eben nicht eine AfA und es sind keine nachträglichen Anschaffungskosten. Es ist ein eigenständiger Anschaffungsvorgang und eine eigenständige AfA. Und das geht dann nur über manuellen Eintrag der AfA und gesonderte Erläuterung. Und auch nur so ist es m.E. richtig.


    Wenn es nur nach dem richtigen Ergebnis ginge, könnte man so manches vereinfacht darstellen. ;)