Fremdvermietete Immobilie im Rahmen der ESt 2021 richtig eingeben

  • Grüßt Euch,


    folgender Sachverhalt.

    Ich habe eine Eigentumswohnung, welche fremdvermietet ist.


    Für die Wohnung zahle ich monatlich in etwa:


    Hausgeld für Tiefgarage

    Hausgeld für die Wohnung

    Eine Servicegebühr

    Schuldzinsen


    Ausgeschüttet vom Mietpool wird ein Betrag von 450 EUR


    Ein paar Fragezeichen habe ich bei der Ausschüttung durch den Mietpool. Dieser ist ja nicht 1:1 die Kaltmiete, sondern speist sich aus einem großen Topf.


    1. Gebe ich anstatt der Kaltmieteinnahmen für das Jahr 12*450 EUR (Die Ausschüttung oben) an oder muss ich die Kaltmiete daraus berechnen?

    Wenn ich das tue, dann gibt es wohl ein Konsistenzproblem.



    2. Muss ich das Hausgeld aufteilen z.B. in Erhaltungsaufwendungen, die ich ja nicht abziehen kann?

  • Wenn da ein "Mietpool" im Spiel ist, muss vom Verwalter dieses Pools eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung gemacht werden. Über diese Feststellungserklärung (zu der du natürlich deine Ausgaben beisteuern musst) wird dann dein Anteil aus Vermietung und Verpachtung festgestellt.
    Da ist meines Erachtesn noch einiges im Dunkeln, um genau zu sagen, was du eingeben musst.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn da ein "Mietpool" im Spiel ist, muss vom Verwalter dieses Pools eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung gemacht werden. Über diese Feststellungserklärung (zu der du natürlich deine Ausgaben beisteuern musst) wird dann dein Anteil aus Vermietung und Verpachtung festgestellt.

    Problem ist dabei dann aber, dass ja ggf. nicht alles relevanten Beträge in dieser Feststellung nach § 180 Absatz 2 AO enthalten sind.


    Einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei sogenannten Mietpools - FinBeh Hamburg v. 15.05.2019 - S 0361-2019/003 - 51 - Quelle: nwb.de


    Da ist meines Erachtens noch einiges im Dunkeln, um genau zu sagen, was du eingeben musst.

    Sehe ich ebenso und würde dringendst zur Inanspruchnahme der Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten.

  • Hallo,

    ich habe mich steuerlich beraten lassen und teile meine Erkenntnisse gerne - persönliche Daten (Finanzamtname und genaue Beträge habe ich "ausgestanzt"). Ich hoff, ich kann auch jemand helfen, so wie mir geholfen wurde.


    Ich denke, ich muss die Daten dann u.a. hier Eintragen in Wiso:

    Antwort des StB: