Müllgebühren

  • Hallo, wo trage ich die angefallenen Müllgebühren in WISO Vermieter ein?

    Es gibt doch die Umlageart Müllkosten, da musst du die Kosten eintragen. Dann natürlich die Frage, wie sind die Kosten aufgestellt, werden die nach Personen oder Gewicht oder einfach global berechnet, demzufolge müsstest du dann die richtige Verteilung vornehmen.

  • Ich habe eine weitere Frage. Wir haben ein Haus mit mehreren Wohnungen erworben. Die Erfassung der Heizkosten der einzelnen Mieter haben wir bisher nicht gemacht (der Erwerb ist leider schon über ein Jahr her). Kann ich die Gasrechnung auf die Mieter im Haus zu gleichen Teilen umlegen? Die Kosten waren extrem hoch (circa 10.000 Euro). Im Haus haben nur 3 Mieter gewohnt. Ich würde jetzt die Gasrechnung auf die Mieter zu gleichen Teilen umlegen und uns als weitere Partei miteinrechnen, weil wir im Haus renoviert haben. Tatsächlich liegt der Verbrauch überwiegend bei den Mietern. Kann ich das so umlegen?

  • Was haben Heizkosten mit dem Thema "Müllgebühren" zu tun? Nichts, denn die Nebenkosten sind etwas ganz anderes als die Heizkosten.

    Um deine Frage zu beantworten: lies die Heizkostenverordnung - hier steht doch eindeutig, dass mindestens 70% der Kosten über den Verbrauch zu verteilen ist. Wenn du diesen nicht hast, bleibst du auf den Kosten sitzen. Du kannst nur mit den Mietern sprechen und eine Sondervereinbarung für dieses Jahr treffen - ob das aber Bestand hat bei Streitigkeiten, kann ich dir nicht sagen. Rein rechtlich bist du zur Verbrauchsmessung verpflichtet und das würde ich auch schnellstmöglich einführen (Stichwort Gaspreisbremse, Gasreduktion etc., CO2-Preisverteilung ....)

  • Kann ich die Gasrechnung auf die Mieter im Haus zu gleichen Teilen umlegen?

    Jetzt wäre erst einmal zu klären, wie die Heizfläche der einzelnen Wohnungen aussieht. Aufgrund deiner Fragestellung nehme ich an, dass du an den Heizkörpern keine HKVs hast.

    Dann musst du laut Heizkostenverordnung die Heizkosten über die Heizfläche (wenn es einen Unterschied zu der Wohnfläche gibt) abrechnen. Egal ob jemand drin wohnt oder nicht. So sieht es die HeizkVO vor.

    Sollte es so sein, gibt es keinen anderen Weg.


    Das mit der Verteilung nach Grundkosten und Verbrauchskosten (30% zu 70%) hat da im Moment nichts mit zu tun. Wenn es so ist wie ich es oben geschildert habe, dann musst du die Formel für das Warmwasser, wenn ebenfalls mittels Heizung erwärmt wird, so einstellen, dass das nach Fläche berechnet wird.


    Aufgrund fehlender Information wie es bei dir "aussieht", kann man jetzt keine weitere Auskunft mehr geben, da die notwendigen Informationen fehlen.

  • Ich lese nur heraus, dass die Erfassung aus welchen Gründen auch immer nicht gemacht wurde (Eigentümerwechsel), es müsste also schon Lesegeräte geben. Daher habe ich nicht die Alternative in Betracht gezogen.