Hallo zusammen,
vielleicht könnt Ihr mir ja bei diesem Fall helfen. Ich weiß leider nicht, wie man sowas in einer Steuererklärung bzw. im Steuerprogramm angeben müsste.
Der ledige Arbeitnehmer (AN) wohnt seit einigen Jahren alleine am Beschäftigungsort zur Miete, die doppelte Haushaltsführung (DHF) wurde vom Finanzamt akzeptiert. Der Arbeitgeber (AG) verlegt den Beschäftigungsort in eine andere Stadt, der AN zieht ein Jahr später ebenfalls in die Nähe des neuen Beschäftigungsorts, um das lange Pendeln zu vermeiden. Aufgrund der Kündigungsfrist zahlt der AN zwei Monate lang für beide Wohnungen Miete. Vom AG erhält der AN die Umzugskostenpauschale mit dem Gehalt ausgezahlt. Der AN richtet die neue Wohnung komplett neu ein, da er aus der alten keine Möbel weiterverwenden kann; die Möblierung der ersten Wohnung wurde auch nie in einer Steuererklärung angegeben.
- Wie erfasst man den Umzug im Rahmen einer bestehenden DHF, sodass diese am neuen Beschäftigungsort fortgeführt wird?
- Können Umzugskosten abgesetzt werden und wenn ja, wo? Ganz normal als Werbungskosten, oder als Kosten der DHF?
- Kann man die, vom AG vorab steuerfrei erhaltene, Pauschale für sonstige Umzugskosten bei DHF überhaupt nutzen? Im Steuerprogramm kann angegeben werden, diese Pauschale erhalten zu haben. Was bedeutet das für die Steuererklärung? Sollte die Pauschale dadurch einfach versteuert werden, oder sollte der AN einzelne sonstige Umzugskosten aufführen?
- Wo gibt man die zweimonatige doppelte Mietzahlung an: unter der DHF als Mietkosten, oder unter Umzugskosten als doppelte Miete, oder beides?
- Können Verpflegungsmehraufwendungen angegeben werden, oder geht das nur bei einer neuen DHF und nicht bei einem Umzug mit fortbestehender DHF?
- Wie können Heimfahrten zur Familie angegeben werden, wenn diese von zwei verschiedenen Wohnorten aus mit unterschiedlichen Entfernungen durchgeführt wurden?
- Kann der Umzug problematisch sein bzw. die DHF nicht weiter akzeptiert werden? Die Fahrtzeit verkürzt sich täglich um über eine Stunde, die Wohnung ist kleiner als 60 m² und die Möblierung günstig und zweckdienlich gewählt (insgesamt unter 5000 €).
Vielen Dank für Eure Antworten!