Fahrzeugentnahme aus Betriebsvermögen

  • Hallo zusammen,


    ich möchte gerne ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen entnehmen. Nach einer kurzen Recherche würde ich folgendermaßen vorgehen. Unter Betriebsvermögen - Anlagevermögen - Wirtschaftsgut (PKW) selektieren - Verkauf Abgang durch folgende zwei Buchungen durchführen:


    1. Restbuchwert verbuchen (2315/320)

    2. Privatentnahme verbuchen (1800/8905)


    Das ganze würde ich ohne Umsatzsteuer durchführen (beim Kauf wurde auch keine Umsatzsteuer angesetzt da es von einer Privatperson gekauft wurde). Ist dies erstmal vom vorgehen (und Konten) her korrekt?


    Das Fahrzeug wurde damals für ca. 4500 € gekauft (vor ca. 2 Jahren). Da es sich um ein spezielles Fahrzeug handelt (London Taxi) bin ich mir leider nicht sicher welchen Preis ich für die Entnahme am besten ansetzen kann. Auf ein Wertgutachten würde ich gerne verzichten, da hier weitere Kosten entstehen. Es existieren allerdings nicht viele Angebote für solche Fahrzeuge und teilweise weichen Sie um einiges ab (2800€ - 6000€). Ist es zulässig pro Jahr von einem Wertverlust von 5-7% auszugehen sodass ich eine Entnahme von z.B. 3800-4000 € ansetze? Gibt es hier Erfahrungswerte / Empfehlungen wie ich am besten vorgehen kann? Schonmal vorab vielen Dank für eure Hilfe!


    Viele Grüße,


    Kuku

  • Es ist der steuerliche Teilwert anzusetzen - d.h. du musst den am Markt üblichen Wert für die Entnahme ermitteln. Schätzungen werden nicht akzeptiert - wenn über die üblichen Listen (Schwacke, DAT etc.) und über Händler kein Wert zu ermitteln ist, muss notfalls tatsächlich ein Gutachten erstellt werden, das ist laut BFH zumutbar.


    Ob hier Umsatzsteuer anzusetzen ist, bestimmt sich nicht danach, ob beim Kauf Umsatzsteuer gezahlt wurde oder nicht, sondern danach, ob es sich um einen umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Umsatz handelt. Ich sehe hier keine Ausnahme, die greifen könnte. Du solltest aber § 15a UStG prüfen.

  • Es ist der steuerliche Teilwert anzusetzen - d.h. du musst den am Markt üblichen Wert für die Entnahme ermitteln. Schätzungen werden nicht akzeptiert - wenn über die üblichen Listen (Schwacke, DAT etc.) und über Händler kein Wert zu ermitteln ist, muss notfalls tatsächlich ein Gutachten erstellt werden, das ist laut BFH zumutbar.


    Ob hier Umsatzsteuer anzusetzen ist, bestimmt sich nicht danach, ob beim Kauf Umsatzsteuer gezahlt wurde oder nicht, sondern danach, ob es sich um einen umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Umsatz handelt. Ich sehe hier keine Ausnahme, die greifen könnte. Du solltest aber § 15a UStG prüfen.

    Danke für die Rückmeldung. Ich gehe mal davon aus, dass die Konten und Buchungen an sich korrekt sind.


    Bzgl. dem steuerlichen Teilwert: Das ist natürlich schade, aber verständlich dass keine Schätzungen akzeptiert werden. Was würde denn passieren wenn ich z.B. einfach 4000 € ansetzte und als Nachweis den Kaufvertrag von vor 2 Jahren mit 4500 € habe und zusätzlich ggf. noch 1-2 Online Anzeigen welche sich unter diesen 4000€ bewegen?


    Bzgl. der Umsatzsteuer habe ich mich an diesem Artikel orientiert: PKW Entnahme mit / ohne Umsatzsteuer

    Zitat

    Die Entnahme unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn bei der Anschaffung kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde. Die Entnahme unterliegt jedoch der Umsatzsteuer, wenn bei der Anschaffung der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde.

    Ist dies dann nicht korrekt?

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Frage bzgl. Fahrzeugentnahme aus Betriebsvermögen“ zu „Fahrzeugentnahme aus Betriebsvermögen“ geändert.
  • Sorry das ich nochmal Nachfrage: Die zwei Buchungen:


    Restbuchwert verbuchen (2315/320) und Anlagenabgang (1800/8910) sind soweit korrekt?


    Ist es richtig, dass der Restbuchwert als Verlust in die Gewinnermittlung eingeht? (Hätte eher erwartet das beide als Gewinn zählen - vielleicht habe ich hier aber auch einen Denkfehler)

  • ja - eine Verringerung von Betriebsvermögen ist immer ein Aufwand, der dann mit der Entnahmewert (Einnahme) verrechnet wird. Das Ergebnis ist dann ein Gewinn oder Verlust, je nachdem was höher ausfällt.