Naturalunterhalt

  • Hallo zusammen,


    ich habe in der Forums-Suchfunktion keine Antwort auf diese Frage gefunden, obwohl das Thema hier ja schon öfter diskutiert wurde. Deshalb nun auch von mir eine Frage dazu, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen:

    Letztes Jahr haben meine Frau und ich ein Kind bekommen. Wir leben schon lange zusammen und waren in 2021 noch unverheiratet, haben erst in diesem Jahr geheiratet. Meine Frau hat Elterngeld bezogen seit der Geburt (bzw. nach Ende des Mutterschaftsgeldes) bis weit in dieses Jahr hinein. Ich habe die ersten beiden Lebensmonate des Kindes ebenfalls Elterngeld bezogen.

    Nun stellt sich mir die Frage, ob ich in der Einkommensteuererklärung 2021 Naturalunterhalt an meine damals noch Freundin für den Zeitraum in 2021 seit der Geburt bis zum Jahresende ansetzen kann, obwohl sie Elterngeld bezogen hat - oder schließt sich das aus? Und spielt mein eigener Elterngeldbezug eine Rolle? Falls der Unterhalt ansetzbar ist, wäre dann auch schon ab Beginn des Mutterschutzes ansetzbar? Sie war ja ab dem Zeitpunkt nicht mehr arbeitsfähig.

    Soweit ich das verstehe, muss Naturalunterhalt nicht nachgewiesen werden, richtig?

    Meine Frau müsste dann in ihrer Erklärung denselben Unterhalt als Einkünfte angeben, richtig?


    Und schon mal im Voraus... Für Verheiratete ist das Ganze eh kein Thema, da sie zusammen veranlagt werden und sich somit jeglicher Unterhalt eh ausnullen würde, richtig?


    Vielen Dank schon mal und liebe Grüße!

    Walla

    • Offizieller Beitrag

    ich habe in der Forums-Suchfunktion keine Antwort auf diese Frage gefunden, obwohl das Thema hier ja schon öfter diskutiert wurde. Deshalb nun auch von mir eine Frage dazu, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen:

    Und dabei hatten wir das Thema kürzlich erst: Naturalunterhalt Forumssuche

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Naturalunterhalt - leider keine Antwort in der Suche gefunden“ zu „Naturalunterhalt“ geändert.