Vorsteuerabzug bereits im Zeitpunkt des Vorliegens der Rechnung - Jahreswechsel

  • Hallo liebes Forum,


    das ist meine erste Frage im Forum - seht es mir bitte nach, wenn ich eine Regel nicht beachtet habe oder ggf. die SuFu falsch verwendet haben sollte. Zu meinem Betreff bzgl. des Vorsteuerabzugs im Dezember habe ich trotz langer Suche im Forum und www nichts gefunden, was meine Frage beantwortet.


    Ich benutze WISO EÜR (Regelbesteuerung) und es geht generell darum, wie ich folgende Situation buche:


    RG im Dezember erhalten, bezahlt aber erst im Folgejahr (Jan.) - keine regelmäßige Buchung.


    Gem. Recherche MUSS ich die Vorsteuer im Monat des Rechnungszugangs berücksichtigen (also Dez.) und in der Ust.voranmeldung geltend machen. Die Kosten an sich dann aber erst im Januar, da es bei der EÜR um den Zeitpunkt des Wertflusses geht. Ist das erst mal so korrekt? (hatte ich im Forum auch schon anders gelesen)


    Nun meine Frage, wie ich oben genannten Sachverhalt als Buchungen in der WISO EÜR Software erfassen soll.


    Vielen Dank für eure Hilfe vorab!


    Beste Grüße

  • Gem. Recherche MUSS ich die Vorsteuer im Monat des Rechnungszugangs berücksichtigen (also Dez.) und in der Ust.voranmeldung geltend machen. Die Kosten an sich dann aber erst im Januar, da es bei der EÜR um den Zeitpunkt des Wertflusses geht. Ist das erst mal so korrekt? (hatte ich im Forum auch schon anders gelesen)

    Wo hast Du das gelesen?

    EÜR heisst doch grundsätzlich, dass nur der Geldfluss zählt – Rechungsdatum und Leistungsdatum sind unerheblich.


    Wenn die Rechnung im Januar bezahlt wird, fällt auch die Umsatzsteuer in diesen Zeitraum.


    So handhabe ich das zumindest..

  • § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UStG - Vor­steu­er­ab­zug

    Zitat

    1. 1die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. 2Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. 3Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;