Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung ausfüllen als Kleinunternehmer?

  • Hi, derzeit bin ich Kleinunternehmer und habe mit meinem Handelsgewerbe im letzten Jahr (2021) angefangen. Bin gerade dabei meine Steuererklärung für dieses letzte Jahr in Elster auszufüllen.


    Leider gibt es im Internet widersprüchliche Informationen was die Anlagen zum Ausfüllen angeht.

    Besonders in dem Bereich Umsatzsteuererklärung USt (jährliche) und Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A).


    In einigen YouTube-Videos wird darauf hingewiesen, dass man trotz unter 22.000 € Umsatz jährlich und wenig Gewinn diese Dinge mit ausfüllen muss. Wenn ich aber "google", dann ist eher die Rede davon, dass es darauf ankommt, ob man bestimmte Grenzen überschritten hat und es ansonsten nicht ausfüllen muss.


    Habe jetzt folgende ausgefüllt bzw. werde ich noch ergänzen:


    Mantelbogen

    EÜR – Einnahmen-Überschuss-Rechnung

    Anlage G



    Soll eurer Meinung nach noch die Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung mit ausgefüllt werden, obwohl ich im Jahr 2021 unter 22.000 € Umsatz gemacht habe und keinen großen Gewinn hatte?



    Edit:


    Bei der Umsatzsteuer gibt es bei Elster zudem noch neben der "Umsatzsteuererklärung" ein Formular, dass "Zusammenfassende Meldung" heißt. Ist damit die jährliche Umsatzsteuermeldung gemeint?


    Sorry bin noch ein totaler Anfänger in dem Bereich.




    Lg 1zHanne

    • Offizieller Beitrag

    Soll eurer Meinung nach noch die Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung mit ausgefüllt werden, obwohl ich im Jahr 2021 unter 22.000 € Umsatz gemacht habe und keinen großen Gewinn hatte?

    Das kommt darauf an, mit welchen Steuersignalen das FA Dich aufgenommen hat und welche Steuererklärungen es somit erwartet. Das sollte sich aus dem "Begrüßungsschreiben" mit Mitteilung der Steuernummer Deines FAs ergeben.

  • Mit der "Zusammenfassenden Meldung" werden dem FA Umsätze gemeldet, die in anderen EU-Staaten gemacht wurden und auf deren Rechnungen keine deutsche Umsatzsteuer abgerechnet wird, sondern das sog. "Reverse-Charge-Verfahren" Anwendung findet. Das sollte für "echte" umsatzsteuerliche Kleinunternehmer in der Regel keine Rolle spielen.

  • Dann erwartet das Finanzamt mit Sicherheit eine Jahresumsatzsteuererklärung. Gerade weil du Reverse Charge Umsätze gemeldet hast, muss dies über die Umsatztsteuerklärung ebenfalls erfolgen (Kontrolle der FM und der EÜR).

    Die Gewerbesteuererklärung ist ebenfalls notwendig, da nicht vom Kleinunternehmerstatus abhängig, sondern von der Art der Einkünfte (Gewerbe).

    • Offizieller Beitrag

    Dann erwartet das Finanzamt mit Sicherheit eine Jahresumsatzsteuererklärung. Gerade weil du Reverse Charge Umsätze gemeldet hast, muss dies über die Umsatztsteuerklärung ebenfalls erfolgen (Kontrolle der FM und der EÜR).

    @1zHanne schreibt ja eigentlich nicht, dass tatsächliche entsprechende Umsätze getätigt wurden.

    Bei der Umsatzsteuer gibt es bei Elster zudem noch neben der "Umsatzsteuererklärung" ein Formular, dass "Zusammenfassende Meldung" heißt. Ist damit die jährliche Umsatzsteuermeldung gemeint?

  • miwe4 wir spekulieren jetzt beide ein wenig.


    Mit der "Zusammenfassenden Meldung" werden dem FA Umsätze gemeldet,

    Damit werden Umsätze erzielt, die in Deutschland steuerfrei sind. Es ist kein Konjunktiv zu sehen, aus dem eine hypothetische Frage herauszulesen wäre.

    Das sollte für "echte" umsatzsteuerliche Kleinunternehmer in der Regel keine Rolle spielen.

    Und dem habe ich bei Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens eben widersprochen. Es könnte ja auch noch für die Frage des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 3 UStG wichtig werden. Bestimmte § 13b-Umsätze gehören dazu (RL 19.3, Abs. 1 UStAE)

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung mit ausgefüllen als Kleinunternehmer?“ zu „Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung ausfüllen als Kleinunternehmer?“ geändert.