Verkehrswert der Wohnfläche

  • Hallo WISO Forum,


    bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung werde ich nach zweierlei Verkehrswerten zu meiner vermieteten ETW gefragt:

    • Verkehrswert Grundstück je m²
    • Verkehrswert Wohn/- und Nutzfläche je m²

    Während der erste mMn. vom zuständigen Land eingeholt werden kann (hier habe ich bereits den Wert), verstehe ich nun nicht was mit dem zweiten noch zusätzlich gemeint ist und viel mehr, wo ich die benötigte Information herbekomme. Die Programmhilfe ist da leider nicht sehr aufschlussreich.


    Kann mir da jemand helfen?

    Vielen Dank vorab

    • Offizieller Beitrag

    Warum lässt Du Dir die ganzen Besteuerungsgrundlagen nicht einfach mal von Deinem Steuerberater erläutern. Das ist sein Job und dafür wird er bezahlt.

    bzgl. der Anlage V habe ich von meinem Steuerberater das zugehörige Elster-Formular vollständig vorausgefüllt zugeschickt bekommen, welches ich jetzt gerne in meine Einkommensteuererklärung im Wiso-Steuersparbuch 2022 übernehmen möchte, stöße hierbei aber auf Schwierigkeiten.

  • Warum lässt Du Dir die ganzen Besteuerungsgrundlagen nicht einfach mal von Deinem Steuerberater erläutern. Das ist sein Job und dafür wird er bezahlt.

    bzgl. der Anlage V habe ich von meinem Steuerberater das zugehörige Elster-Formular vollständig vorausgefüllt zugeschickt bekommen, welches ich jetzt gerne in meine Einkommensteuererklärung im Wiso-Steuersparbuch 2022 übernehmen möchte, stöße hierbei aber auf Schwierigkeiten.

    das bringt mich leider nicht weiter.


    ich nutze die SW u.a. auch zum Gegenprüfen und eine Erklärung sollte m.E. als Serviceleistung inbegriffen sein, ja ich sehe das gewissermaßen als Daseinsberechtigung, ansonsten fehlt der Mehrwert zum Elster Programm.

    • Offizieller Beitrag

    das bringt mich leider nicht weiter.

    Und wir wissen ohne bereinigte Screenshots nicht, was Du wie und warum an welcher Stelle einzugeben versuchst. Auch ist es nicht Sache des Forums, die Arbeit Deines Steuerberaters zu überprüfen.


    ich nutze die SW u.a. auch zum Gegenprüfen und eine Erklärung sollte m.E. als Serviceleistung inbegriffen sein, ja ich sehe das gewissermaßen als Daseinsberechtigung,

    Da irrst Du aber gewaltig. Wie und woher soll eine Steuersoftware die Verkehrswerte aller Objekte in D kennen. Zumal da i.d.R bei bebauten Objekten ja sogar Wertgutachten erforderlich sind.


    ansonsten fehlt der Mehrwert zum Elster Programm.

    Dann unterstützt Elster also auch bei der AfA-Ermittlung nach den denkbaren Verfahren? Das würde mich aber wundern.

  • Verkehrswerte der "Wohnfläche" müssen m., E. nach ermittelt werden - das ist im Bundesmodell sogar ziemlich normiert mit Mieten etc. Das muss ermittelt werden.

    Wenn Verkehrswerte für die Grundfläche (Anteil Grund und Boden) gemeint ist, kann man über "BORIS" (Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland) die Werte ermitteln.