Entfernungspauschale eintragen (als selbstständige Künstlerin) - dutzende Betriebsstätten

  • Große Bitte um Hilfe!

    Ich habe schon viele Threads durchgelesen, doch bin mir immer noch nicht sicher, wo ich meine Fahrten eintragen muss.

    Ich fahre meist mit den Öffis, möchte aber einfach die Kilometerpauschale anwenden.


    Ich habe als darstellende Künstlerin sehr viele Orte, an denen ich arbeite und daher nicht eine "erste" Tätigkeitsstätte, sondern dutzende. Auch kann ich dort keine einzelnen Tage, sondern nur Zeiträume angeben. Ich weiß einfach nicht, wo ich das eintragen kann. Und falls es doch dort richtig ist, müsste ich jeden einzelnen Tag dort anlegen. Bis dahin is die Einreichungsfrist schon abgelaufen :D und ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist.


    Bitte helft mir.

    LG
    Nadine

  • Da du keine 1. Tätigkeitsstätte hast, gibt es keine Entfernungspauschale, denn die Fahrten zu den unterschiedlichen Orten sind als "Reisekosten" zu betrachten und hier sind die tatsächlichen Fahrtkosten, also die Kosten für die Öffentlichen, einzutragen, pro Ort kannst du eine Zusammenfassung über Excel machen und dem Finanzamt nachreichen, falls die Tabelle im Programm nicht ausreichen sollte. Zeiträume müssten hier ausreichen, wenn zusammenhängend (also z. B. 1.3. - 30.4.). Wenn allerdings dazwischen andere Orte angefahren wurden, musst du aufteilen. Dann ist die Zusammenfassung über Excel hilfreich.

    • Offizieller Beitrag

    Ich fahre meist mit den Öffis, möchte aber einfach die Kilometerpauschale anwenden.

    Definitiv nein, da es, wie @Neuling50 schon sagte, keine Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte sind.


    Da du keine 1. Tätigkeitsstätte hast, gibt es keine Entfernungspauschale, denn die Fahrten zu den unterschiedlichen Orten sind als "Reisekosten" zu betrachten und hier sind die tatsächlichen Fahrtkosten, also die Kosten für die Öffentlichen, einzutragen, ... .

    So ist es.


    Du solltest vielleicht einmal eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden berufe in Anspruch nehmen. ;)