Steuererklärung bei niedrigem Gehalt ergab eine Nachzahlung?

  • Hallo in die Runde.


    Ich bin absoluter Laie, was die Lohnsteuererklärung angeht.

    Meine Freundin (in Teilzeit) und ich haben zusammen Ihre Lohnsteuererklärung vorbereitet und können uns keinen Reim auf das von WisoWeb errechnete Ergebnis machen. Daher wollte ich fragen, ob die Zahlen so plausibel sind.


    Was mich wundert: Wenn ich in Brutto-netto-Rechner im Netz die gleichen Daten einhacke, komme ich auf folgende Werte:

    Alt: 17.495€/Jahr --> 601€ Lohnsteuer (wie auch aufgeführt)

    Neu: 12.231€/Jahr --> 0€ Lohnsteuer. Das WisoWeb-Programm rechnet aber 609€ aus, also mehr, als bei höherem zu versteuernden Einkommen

    Selbst wenn ich mit den 16.495€ rechne, komme ich auf "nur" 416€ Lohnsteuer


    Ist das von mir zu einfach gedacht, rechne ich mit falschen Werten oder könnte da eher ein Fehler bei unseren Eingaben vorliegen?

    Ich erwarte natürlich keine Steuerberatung, aber hoffe auf eine generelle Hilfe, ob das Programm hier richtig liegt.


    Wenn Ihr weitere Angaben von uns benötigt, reiche ich die gerne rein.


  • Alt: 17.495€/Jahr --> 601€ Lohnsteuer (wie auch aufgeführt)

    Neu: 12.231€/Jahr --> 0€ Lohnsteuer. Das WisoWeb-Programm rechnet aber 609€ aus, al

    Du hast ja auch die Daten aus dem Vorjahr "Alt: 17.495 €" eingetragen, dann stimmen die 609 € doch.

    Trage einfach einmal den neuen Betrag ein und die entsprechenden Ausgaben (laut Lohnsteuerbescheinigung)

  • Es gibt ja noch keine Daten aus einem Vorjahr. Sie hat noch nie eine Lohnsteuererklärung gemacht.


    Die Daten, die wir zur Überprüfung eingegeben habe, sind ja die, die mir das WebWisio (für 2021) ausspuckt:


    17500€ ergeben 601€ Lohnsteuer

    Nach Werbungskosten sind es noch 16500€

    Und nach weiteren Abzügen dann 12300€.


    Mir ist nicht verständlich, dass die berechnete Lohnsteuer nach Abzug dieser Pauschalen höher (609€ statt 601€) ist, als beim reinen Brutto und Sie sogar noch nachzahlen soll.

  • Die 17.495 € sind das Bruttoeinkommen, die 12.231 € das zu versteuernde Einkommen! Aus diesem Betrag ergibt sich die Steuer, nicht aus den Bruttoeinnahmen. 8 € Differenz sind Rundung.

  • Achso. Also sehe ich auf dem Lohnsteuerbescheid (wo die 17495€ und die Lohnsteuer von 601€ draufstehen) gar kein zu versteuerndes Einkommen und kann deswegen keine Relation zwischen den Zahlen herstellen!?


    Mich wundert nur, dass nach Abzug von Werbungskosten usw dann eine höhere Lohnsteuerbelastung rauskommt, als ohne die Werbungskosten (dann 609€ statt der bereits verrechneten 601€)

  • Die 601 € Lohnsteuer ist ja der Betrag, den der Arbeitgeber im Laufe des Jahres laut der Lohnsteuertabelle an das Finanzamt abgeführt, also bezahlt hat.


    Und nun kommt die Berechnung wieviel sie eigentlich hätte tatsächlich zahlen müssen (oder auch nicht).

    Auch unter Berücksichtigung diverser Freibeträge hätte sie, soweit sie keine sonstige Möglichkeiten der

    Herabsetzung der Steuern hat ( Fahstkosten, Krankheitskosten o.ä.) eben 8 € mehr zahlen müssen.

    Und diese werden nun nachträglich vom Finanzamt eingefordert.


    Bearbeitung: sehe gerade, dass schon geantwortet wurde.


    Natürlich sind die 17.495 € das Bruttoeinkommen.

    Das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerschuld oder Steuerrückzahlung ergibt sich selbstverständlich erst nach

    Abgabe der Steuererklärung.

    Einmal editiert, zuletzt von Depp ()

    • Offizieller Beitrag

    17500€ ergeben 601€ Lohnsteuer

    Nach Werbungskosten sind es noch 16500€

    Was für Werbungskosten? Den Arbeitnehmerpauschbetrag gibt es immer und der ist auch in die für den Lohnsteuerabzug maßgeblichen Lohnsteuertabellen eingearbeitet.


    Ansonsten sagt Dir die Software aber auch, ob es eine Antragsveranlagung oder eine Pflichtveranlagung ist. ;)

  • Danke Euch für die Antworten!


    Also habe ich tatsächlich die falschen Werte zur "Überprüfung" angenommen.
    Dann lohnt sich wohl auch weiterhin keine Steuererklärung.


    Beste Grüße,

    Jens

  • Solange du keine höheren Werbungskosten als die Arbeitnehmerpauschale von 1.000 Euro hast und auch keine außergewöhnlichen Aufwendungen oberhalb der Zumutbarkeitsgrenze, keine Spenden etc. und das Einkommen nur aus unselbständiger Tätigkeit unterhalb der Pflichtveranlagungsgrenze liegt - ja

    • Offizieller Beitrag

    Dann lohnt sich wohl auch weiterhin keine Steuererklärung.

    Wobei man ggf. Pflichtveranlagungsgründe nicht aus den Augen verlieren darf.

    Insbesondere in Coronazeiten ist da der eine oder andere ganz schnell drin und weiß es vielleicht gar nicht.


    Deshalb:

    Ansonsten sagt Dir die Software aber auch, ob es eine Antragsveranlagung oder eine Pflichtveranlagung ist. ;)