Umsatzsteuererklärung mit Mein Büro

  • Genau. Das bezieht sich nur auf die Zeile der USt-Erklärung zu tun und dient einzig für Zwecke der Steuerabrechnung beim FA. Diese Position ist vollkommen unabhängig von der Gewinnermittlung zu befüllen. Die Voranmeldungen könnten ja z.B. auch erst nach USt-Sonderprüfung im folgenden Veranlagungszeitraum erlassen bzw. geändert worden sein.

  • Dann sehe ich immer noch nicht einen ersichtlichen Fehler von mir warum ein Erstattungsbetrag Umsatzsteuererklärung zum Finanzamt steht,

    da keine Änderungen/neuen Einträge nach den abgegebenen Voranmeldung stattgefunden haben?

    Mir qualmt der Kopf.

  • Dann vergleich halt mal die Zahlen, Summe aller 4 Quartalsvorauszahlungen vs Summe in der Ust-erklärung vs die Zahlen von Finanzen/Rechn Buchhaltungslisten/ > Kontenübersicht oder Einnahme-Überschuss-Rechnung


    aber wegen 30Euro würd ich kein Fass aufmachen, nichtmal ne Flasche

  • Ich hätte den Fehler gern gefunden...


    Wenn von Seiten des Finanzamt ein Erstattungsanspruch in der Umsatzsteuerjahreserklärung besteht müsste da eine Korrektur meinerseits in den Umsatzsteuervoranmeldungen21 gemacht werden?



    Nee Korrektur Umsatzsteuervoranmeldung brauchste nicht machen, dafür ist ja die Jahresmeldung.

    Wenn Du dahinter kommen willst, wo die Abweichung herkommt, musste halt wie schon erwähnt, Deine Zahlen durchgehen