Umsatzsteuererklärung mit Mein Büro

  • Hallo in die Runde,


    meine Umsatzsteuerklärung für 2021 weißt einen Nachzahlungsbetrag über 30 Euro aus.

    Zu den Umsatzsteuervoranmeldungen 2021 gibt es keine Änderungen die ich nachgebucht habe und alles wurde bezahlt.

    Wie kommt so

    eine Zahlendifferenz zustande ohne das was geändert wurde, gibt es dazu Ratschläge?

    Ich bin mir nicht sicher wie das Finanzamt bei solchen Dingen reagiert.


    Beste Grüße

    Pimpinelle

  • Ich vermute eher einen Fehler bei der Eingaben der Zahlungen anhand der UStVAen. Hier ist die Zuordnung zum richtigen Jahr zu beachten, also die Zahlung für Dezember oder Q4, die ja erst im Januar (oder sogar Februar bei Dauerfristverlängerung) erfolgte, gehört in dIe UStE 2021.

  • Genauso habe ich es im Programm, das 1 - 4 Quartal habe ich in 2021 der Umsatzsteuererklärung stehen.


    Es irritiert mich, dass ich keine neuen Zahlen bei der Jahreserklärung in Hinblick zu den vorherabgegebenen Voranmeldung reingeschrieben habe, so dass

    es +- Null Euro sein müsste bei der Nachzahlung/Guthaben.

  • Nun ist mir eine Unstimmigkeit aufgefallen in der Umsatzsteuerjahreserklärung. Eine gebuchte Gutschrift

    steht in den Formular unter anrechbare Vorsteuer müsste jedoch bei Umsatzsteuer stehen.

    Bei Kasse Bank ist es korrekt und als Einnahme gebucht. wo könnte da der Fehler liegen?

  • Nun ist mir eine Unstimmigkeit aufgefallen in der Umsatzsteuerjahreserklärung. Eine gebuchte Gutschrift

    steht in den Formular unter anrechbare Vorsteuer müsste jedoch bei Umsatzsteuer stehen.

    Bei Kasse Bank ist es korrekt und als Einnahme gebucht. wo könnte da der Fehler liegen?

    Dann schau mal in dem Feld Steuersatz ob 19% VST oder UST ausgewählt ist

  • Vielen Dank für den Tipp, bei der Kassenbuchung steht es korrekt unter Einnahmen, da ist bei mir im Programm nur die Steuer anwählbar, keine Vorsteuer oder Umsatzsteuer. Da es wahrscheinlich bei der Einnahmefunktion schon steht.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Umsatzsteuererklärung mit mein Büro“ zu „Umsatzsteuererklärung mit Mein Büro“ geändert.
  • Eine Gutschrift ist in der Regel eine Rückvergütung zu einer Ausgabe und sollte auf genau das Ausgabenkonto gebucht werden, wo auch die ausgehende Zahlung gebucht wurde.

    Der Steueranteil einer Einnahme kann nicht auf das Vorsteuerkonto gelangen.

  • Sie meinen bei den Ausgaben eine Einnahme buchen? Ich habe die Gutschrift unter Einnahmen gebucht mit jedoch im gleichen Konto wo die Betriebskosten weggingen.

    Ich werde mich direkt an Buhl wenden da die Einnahme trotzdem bei der Vorsteuer in der Steuerklärung sichtbar ist. Kurios.

    Danke für die Hilfestellung.

  • Ich werde mich direkt an Buhl wenden da die Einnahme trotzdem bei der Vorsteuer in der Steuerklärung sichtbar ist. Kurios.

    Glaub doch einfach auch mal @Michael1972. ;)


    Schau einfach mal unter "Rückzahlung Ausgabe" über die Forumssuche oder bei evtl. freier Buchung. ;)


    Im Sparbuch eben freie Buchung, bei Mein Büro müsste Dir das einer der Nutzer des Programms sagen/bestätigen.

  • Sie meinen bei den Ausgaben eine Einnahme buchen? Ich habe die Gutschrift unter Einnahmen gebucht mit jedoch im gleichen Konto wo die Betriebskosten weggingen.

    Ich werde mich direkt an Buhl wenden da die Einnahme trotzdem bei der Vorsteuer in der Steuerklärung sichtbar ist. Kurios.

    Danke für die Hilfestellung.

    Eine Gutschrift ist keine Einnahme sondern eine Ausgabe mit positivem Betrag, das Programm gibt zwar ne Meldung raus, aber die akzeptiert man und bucht die Gutschrift auf das entsprechende Ausgabenkonto

  • Genauso habe ich es im Programm, das 1 - 4 Quartal habe ich in 2021 der Umsatzsteuererklärung stehen.


    Es irritiert mich, dass ich keine neuen Zahlen bei der Jahreserklärung in Hinblick zu den vorherabgegebenen Voranmeldung reingeschrieben habe, so dass

    es +- Null Euro sein müsste bei der Nachzahlung/Guthaben.


    Ich vermute eher einen Fehler bei der Eingaben der Zahlungen anhand der UStVAen. Hier ist die Zuordnung zum richtigen Jahr zu beachten, also die Zahlung für Dezember oder Q4, die ja erst im Januar (oder sogar Februar bei Dauerfristverlängerung) erfolgte, gehört in dIe UStE 2021.

  • Ich bin nun doch nicht auf den Fehler vom Differenzbetrag von Vorsteueranmeldung und Umsatzsteuererklärung gekommen.


    Daher habe eine Verständnisfrage zur Umsatzsteuererklärung.


    Ist es korrekt, die Umsatzsteuerbezahlungen (von der Vorsteueranmeldung 4 Quartal) welche in Februar 2022 bezahlt wurde, in der Umsatzsteuererklärung 2021 reinzunehmen ?


    In der EÜR wird dann jedoch ein anderer Betrag Zahlungen 4 Quartal 2020 bis 3 Quartal 2021) bei Umsatzsteuervorauszahlungen angezeigt.

  • suche einmal nach der 10-Tagesregel

    Und Feb. sind mehr. m.M.n.

    Hat ja mit dem VZ-Soll und der Abrechnung der USt-Erklärung ja nichts zu tun. Ist doch wieder eine andere Baustelle.


    Im Sparbuch wird es ja schön erläutert:

    Und nicht am Text und Datum im dritten Screenshot stören, den habe ich nur schnell getippt. ;)


    Von Mein Büro habe ich ja leider keine Ahnung, aber irgendeine Erläuterung oder Info im Handbuch wird es da sicherlich auch geben.


    2020-12-22-muster-USterklaerung-2021.pdf