Hausgeld + Umlagefähige- / nicht umlagefähige Kosten als Vermieter

  • Hallo liebe Buhl-Community,


    ich nutze steuer:web dieses Jahr das erstmal als Vermieter einer Wohnung und habe die Einkommenssteuererklärung soweit fast fertig und alles eingetragen. Das einzige wo ich noch (trotz Recherche im Netz) unsicher bin, ist der Punkt, was ich als Vermieter steuerlich absetzen kann in Bezug auf die Hausverwaltung und die Nebenkosten. Konkret:


    Hausgeld (monatliche Zahlung an die WEG-Hausverwaltung): mein Wissensstand ist, dass ich das Hausgeld abzüglich der zugeführten Instandhaltungsrücklage eintragen kann.

    Beispiel (aus Screenshot): 256€ monatl. Hausgeld, davon 100€ Rücklage = 156€ absetzbares Hausgeld für den Monat


    Stimmt dies?


    Und die zweite Frage (zu der ich auf einigen Seiten im Netz auch unterschiedliches gelesen habe): wie sieht es mit den umlagefähigen- und nicht-umlagefähigen Kosten aus? Siehe ebenfalls im Screenshot anbei.


    Die nicht-umlagefähigen Kosten trage ich ja als Vermieter selber. Kann ich den Posten aus der Abrechnung komplett absetzen? Und: die umlagefähigen Kosten ebenfalls? Diese trägt ja der Mieter (die Betriebskostenzahlungen habe ich in steuer:web natürlich unter den Einnahmen verbucht).


    Lange Rede, kurzer Sinn: kann ich anteilig das Hausgeld (minus Rücklage) sowie sowohl umlagefähige- als auch die nicht umlagefähigen Kosten als Vermieter absetzen? Wo wird letzteres genau eingetragen? Ich vermute unter: "Vermietung Wohnraum" -> Objekt -> "Ausgaben (Werbungskosten)" -> "Laufende Betriebskosten"


    Würde mich über Feedback freuen!

  • Die Unterscheidung umlagefähig - nicht umlagefähig dient doch nur der Abrechnung mit deinen Mietern.

    Du trägst alle Einnahmen des Jahres (also alles, was der Mieter dir in dem Jahr überwiesen hat einschließlich Nebenkosten und Abrechnungsspitze des Vorjahres) als Einnahmen ein (das geht ja sehr gut programmgeführt) und alle Ausgaben, die du an die Verwaltung oder Behörden und Banken gezahlt hast, unter den Ausgaben ein. Auch hier hilft dir das Programm doch recht gut mit den vielen Fragenzeichen vor den einzelen Positionen.

    Einnahmen und Ausgaben dürfen nicht verrechnet werden hier.

  • Die Unterscheidung umlagefähig - nicht umlagefähig dient doch nur der Abrechnung mit deinen Mietern.

    Du trägst alle Einnahmen des Jahres (also alles, was der Mieter dir in dem Jahr überwiesen hat einschließlich Nebenkosten und Abrechnungsspitze des Vorjahres) als Einnahmen ein (das geht ja sehr gut programmgeführt) und alle Ausgaben, die du an die Verwaltung oder Behörden und Banken gezahlt hast, unter den Ausgaben ein.

    Danke @Neuling50 , die Punkte waren mir schon soweit klar. Ich versuche es noch mal etwas anders zu formulieren. Mein Wissensstand ist, dass ich neben dem Hausgeld ohne Rücklage tatsächlich sowohl die nicht-umlagefähigen Kosten (darin ist bspw. die Verwaltergebühr enthalten) als auch die umlagefähigen Kosten steuerlich eintragen kann.


    Hausgeld unter "Ausgaben (Werbungskosten) › Verwaltungskosten".

    Die Umlagefähigen- und nicht-umlagefähigen zusätzlich unter "Ausgaben (Werbungskosten) › Laufende Betriebskosten".


    Du hast Recht, dass beide Arten primär der Abrechnung mit dem Mieter dienen (dies habe ich bereits gemacht). Allerdings meine ich mal gelesen zu haben,

    dass in beiden Positionen Sachen enthalten sind, die der Erhaltung des Objektes dienen und daher (beide) steuerlich geltend gemacht werden können.


    Um auf meine Beispielrechnung aus dem Screenshot zurückzukommen: kann ich sowohl die 1301,- (umlagefähigen Kosten) als auch die 352,- (nicht-umlagefähigen Kosten) zusätzlich zu meinem Hausgeld (minus Rücklage) in steuer:web eintragen? Bin mir speziell in dieser Sache leider noch unsicher.