Nebenkostenabrechnung mit Hausgeld

  • Hallo,

    ich bin blutiger Anfänger, was die Nebenkostenabrechnung angeht. Ich habe eine Wohnung in einem großen Wohnungshochhaus in Hamburg. Dort zahle ich Hausgeld und Grundsteuer. Von meinen Mietern bekomme ich neben der Miete auch einen Nebenkosten- und einen Heizkostenbetrag.

    Jetzt habe ich meine Hausgeldeinzelabrechnung vor mir und bin natürlich komplett überfordert, wie ich die Nebenkosten und die Heizkosten mit meinen Mietern abrechne.

    Gibt's da irgendwo eine Anleitung?

    Beste Grüße aus Berlin von David

  • Gibt's da irgendwo eine Anleitung?

    Ich glaube zwar nicht, dass es so eine Anleitung gibt.


    In diesem Fall würde ich folgende Konstellation machen, zumindest mit dem Hausverwalter 365 mache ich das so.


    Du bekommst von der Hausverwaltung eine Abrechnung, dort sind die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten aufgeführt. Das heißt, nur die umlagefähigen Kosten musst du "verteilen". Zusätzlich bekommst du separat vom Amt die Grundsteuer berechnet, die musst du zusätzlich mit umlegen. Das was du oben angibst, kann nicht stimmen, denn die Grundsteuer wird immer dem Inhaber zugeschickt, da hat der HV nichts mit zu tun.


    Wenn du jetzt die Nebenkostenabrechnung mit dem Programm machen willst, dann musst du einmal deine Wohnung mit den entsprechenden Umlageschlüssel laut Vorgabe anlegen, zusätzlich eine Wohneinheit für den kompletten Rest, damit die Kosten für deine Wohnung auch entsprechend dem Mieter dargestellt wird.


    Beispiel: Müllkosten gesamt € 4.000,- gesamte MEA 1000, deine Wohnung 250 MEA, dann gibst du für deine Wohnung diese ein und für den "Rest" 750 MEA. Wenn du jetzt die Kosten von € 4.000 eingibst berechnet das Programm deinem Mieter halt € 1.000,-.

    Da du deinem Mieter eine transparente Abrechnung vorlegen musst, kann man nicht einfach nur deinen Anteil angeben, denn dann hat der Mieter keine Vergleichsmöglichkeit.


    Ich hoffe, ich konnte dir eine Info geben- Wenn du nicht klar kommst, melde dich noch einmal.

  • Hallo David,


    wir als Hausverwaltung bieten unseren Eigentümern immer an, gegen ein kleines Entgelt die NK-Abrechnung für die Mieter mitzumachen. Denn die Daten liegen alle vor, und dann kann mit den umlagefähigen Kosten auch nichts schief gehen.


    Denn umlagefähigen Kosten für den Mieter sind nicht immer gleich mit den umlagefähigen Kosten, die ein Eigentümer zu zahlen hat. Das liegt an den unterschiedlichen Prinzipien - dem Abflussprinzip (Eigentümer) und dem Leistungsprinzip (Mieter). Mit einem guten Programm und der richtigen Einstellung (im Programm, nicht der persönlichen :=)), funktioniert das aber.


    Und dann kommt es noch auf den geschlossenen Mietvertrag an - was steht drin?


    In der Hoffnung, nicht noch mehr Verwirrung gestiftet zu haben,


    KleinerVerwalter

  • Und mit welcher Begründung sollen hier die Kosten anderer Wohnungen angegeben werden? Der Vermieter hat genau eine Wohnung und genau die Kosten für diese Wohnung - diese werden weitergegeben. Die Kosten der anderen Wohnungen gehen den Mieter auf gut Deutsch einen "Sch..." an - die Vermieter muss diese doch nicht anführen.


    Er legt seine Abrechnung als Beleg vor - wenn der Mieter Rechnungen einsehen will, muss man eine Lösung finden, denn der Vermieter hat nur die Abrechnung, aber keine Rechnung. Ich kenne aus meinem Umfeld keinen Vermieter, der hier mehr als die Kosten der eigenen Wohnung mit Beleg durch die Abrechnung angibt.

  • Und mit welcher Begründung sollen hier die Kosten anderer Wohnungen angegeben werden?

    Wenn eine Hausverwaltung die WEG Abrechnung erstellt, werden die umlagefähigen und nicht umlagefähigen meistens auf der ersten Seite angezeigt. Die kannst du auch einfach weitergeben, ich würde es nicht tun. Denn dort stehen auch alle Kosten - also auch der anderen Mieter/Eigentümer - drauf, die einen Mieter nicht zu interessieren haben.


    Und nun meine Frage, wie würdest du denn diese Kosten weitergeben, und zwar so, wie es die Betriebskostenverordnung vorschreibt. Teile uns deine Entscheidung mit, damit wir das auch umsetzen können.

  • Denn dort stehen auch alle Kosten - also auch der anderen Mieter/Eigentümer - drauf, die einen Mieter nicht zu interessieren haben.

    Das sind aber nicht die Kosten des Vermieters (der hier keine Verwaltung ist, sondern der Besitzer einer Wohnung). Er hat nur seine Kosten und nur die kann er abrechnen. Es ist keine Abrechnung für die Eigentümer. Wir geben als Vermieter unsere Kosten an und belegen diese mit der Abrechnung (aus der der Mieter die Gesamtkosten auch sehen kann, da er eine Kopie der Abrechnung bekommt). Wir haben zum Glück kein Problem mit der Abrechnung nach MEA, da dies im Mietvertrag so geregelt ist. Eine andere Abrechnung wäre auch "an den Haaren herbeigezogen", da die Aufteilung nur so bekannt ist, wie sie in der Abrechnung der Verwaltung erfolgt. Ob dann hier gegenüber dem Mieter nach Quadratmetern abgerechnet ist, ist gleichgültig, da die ganze Wohnung mit den Kosten für die entsprechende Fläche weitergegeben wird. Wir als Vermieter einer einzelnen Wohnung müssen nur unsere Wohnung abrechnen und nicht die gesamte WEG.