Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG - Wie in EÜR eintragen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe in meiner GbR einen Umsatz, der der Differenzbesteuerung gem. § 25a UmStG unterfällt.

    Vom priv. Kunden gekauft für 999 - an einen anderen Kunden verkauft für 1250 EUR brutto.


    Abzuführender Mehrwertsteuerbetrag 251 * 0,19 = 47,69 soweit klar.


    Ich mache die EÜR innerhalb der Einkommenssteuererklärung, nicht als getrennte EÜR im Programm. Ich kann nur Umsätze als 19%, 16%, 7% oder 5% eintragen. Oder eben Umsätze ohne Umsatzsteuer. Nichts davon ist sauber.


    Ich habs jetzt so gemacht: Bruttobetrag 1.209,92 € als Umsatz mit entsprechendem Hinweis ohne Umsatzsteuer, damit die EÜR stimmt. In der Umsatzsteuererklärung dann entsprechend korrigiert.


    Wenn ich sowas per Elster übermittele, dann gehen beim FA die Glocken an, weil mein Betrieb keine umsatzsteuerfreien Umsätze haben kann.


    Gibt es eine elegantere Lösung?


    Danke und Gruß!

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Differenzbesteuerung gem. § 25a UmStG - WIE in EÜR eintragen?“ zu „Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG - Wir in EÜR eintragen?“ geändert.
  • Ich mache die EÜR innerhalb der Einkommenssteuererklärung, nicht als getrennte EÜR im Programm

    Das ist schon einmal falsch, weil für die GbR eine Feststellungserklärung gemacht werden muss und von daher die gesonderte EÜR zu bearbeiten ist. Deine eigene Einkommensteuererklärung ist hier nicht möglich.

    Ist die GbR tatsächlich ein Wiederverkäufer i.S. d. § 25a UStG, d.h. verkauft regelmäßig gebrauchte Gegenstände?

  • Hallo Neuling50,

    danke für die Antwort. Ja, wir erfüllen die Voraussetzungen des § 25a UStG.


    Die Aufteilung der Gewinne auf die Gesellschafter und eine Feststellungserklärung sind dennoch möglich. Das Modul EÜR in der Kategorie bietet dafür eine ausreichenden Funktionsumfang.


    Es bleibt die Frage, wie ich den Vorgang dort erfassen kann.


    Mit vielen Grüßen

  • Die Ausgaben ohne Vorsteuer und für die Umsätze gibt es ein gesondertes Konto, das du wählen musst mit dem Differenz-Steuersatz.


    Und noch einmal: auch wenn du im Modul Einnahmenüberschussrechnung theoretisch auf die Gesellschafter aufteilen kannst, ihr müsst eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen abgeben - in dieser werden die Anteile der einzelnen Gesellschafter erklärt und dann erst geht dies durch Meldung an die Wohnsitzfinanzämter in die EStE der Gesellschafter ein. Ihr könnt natürlich schon in der privaten Erklärung die Anteile (nur den Gewinnanteil) erklären, müsst dann aber trotzdem auf die GbR mit Steuernummer verweisen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG - Wir in EÜR eintragen?“ zu „Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG - Wie in EÜR eintragen?“ geändert.