Handwerker Verpflegungsmehraufwand

  • Hallo Zusammen,


    meine Eltern haben mich gefragt ob ich dieses Jahr die Steuern für Sie übernehmen kann, da Sie letztes Jahr viel an Beratungskosten zahlen mussten und Sie aufgrund der aktuellen Situation auch schauen müssen. Natürlich versuche ich Sie da zu unterstützen.


    Mein Vater ist Handwerker und arbeitet oft länger als 8 Stunden auf der Baustelle. Für diese Tage kann doch der Verpflegungsmehraufwand mit 14 Euro abgerechnet gemacht werden oder?

    In WISO-Steuer habe ich keinen passenden Eintrag hierfür gefunden. Kann auch nicht zusätzlich noch was angegeben werden, wenn es am Tag mehr als eine Baustelle ist?


    Viele Grüße

    Knoppers

    • Offizieller Beitrag

    WISO-Steuer

    Da habe ich dann die Mac-Version unterstellt und entsprechend verschoben.


    Hier ein Screenshot aus dem Sparbuch, sollte bei Dir aber ähnlich aussehen:


  • Zu dem Thema habe ich mal eine Frage. Ich bin auch Handwerker und arbeite im Kundendienst. Bin also am Tag ständig woanders. Bisher habe ich die Tage gezählt an denen ich von zu Hause und wieder zurück mehr als 8 Stunden außer Haus war. Meine neue Firma ist nun der Ansicht, das die Pausen von 2x 30min nicht mit angerechnet werden dürfen. Wenn ich also von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr tätig war sind das eine Arbeitszeit von 7h mit den Pausen bin ich aber mehr als 8h von zu Hause weg. Wie ist das nun geregelt? Zählt der Tag? Oder zählen nur die Tage, an denen ich 8 Stunden gearbeitet habe ohne die Pausen mit eingerechnet?

  • Ich finde das sehr schwer zu verstehen, wenn man kein Anwalt ist. Ich lese da heraus, das die Abwesenheit von zu Hause aus gilt. Zeiten in denen ich Frühstückspause und Mittagspause mache werden hier nicht aufgeführt. Somit gehe ich davon aus, das diese nicht ausgeklammert werden, richtig?

    Es zählt also die reine Abwesenheit von zu Hause. Somit wären die Tage mit anzurechnen, an denen ich nur 7 Stunden bezahlt bekomme aber >8 Stunden (Pausen + An- und Abfahrt) außer Haus bin. Ist das korrekt?

  • Somit wären die Tage mit anzurechnen, an denen ich nur 7 Stunden bezahlt bekomme aber >8 Stunden (Pausen + An- und Abfahrt) außer Haus bin. Ist das korrekt?

    nach Deinem > Zeichen zu urteilen, heißt das mehr als 8 Std. dann ja.

    es zählt die Abwesenheit von der Wohnung. 8,1 Std.= ja, 8,0 Std. = nein

    Zitat
    • Die als Werbungskosten abzugsfähigen inländischen Verpflegungspauschalen werden für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist,
  • Ein Satz in dem Gesetzestext macht mich noch etwas stutzig.

    Zitat

    1Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung sind nur nach Maßgabe der folgenden Sätze als Werbungskosten abziehbar. 2Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale anzusetzen.

    Hier steht, das wenn der Arbeitnehmer beruflich tätig ist.

    In meinen Pausen bin ich nicht beruflich tätig und bekomme diese Zeit ja auch nicht bezahlt.

    Man könnte also sagen, diese Zeit der Pausen darf nicht mit berechnet werden.


    So argumentiert ja meine Firma, wonach sie mir weniger Tage bestätigt hat, als wie ich ausgerechnet habe.

  • Noch ein Hinweis: dein Arbeitgeber dürfte hier zu bezahlende Arbeitszeit und Verpflegungsmehraufwendungen in "einen Topf werfen". Natürlich muss er dir Pausen nicht als Arbeitszeit bezahlen, aber die Verpflegungsmehraufwendungen sind abhängig von der Dauer der Abwesenheit von zu Hause oder der 1. Tätigkeitsstätte. Sprich dies einmal gezielt bei deinem Arbeitgeber an - möglicherweise unterliegt er hier einem Irrtum.